08.05.2002 - 4.5 Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholz, DS 0...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zur o. g. DS haben die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen Änderungen  und Ergänzungen beantragt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat zunächst einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, in dem der Ergänzungsantrag der Fraktion CDU und der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten sind und der den Wortlaut hat:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße (DS 01/SVV/0826) zu überarbeiten, Dabei sind die im Forderungskatalog der Bürgerinitiative „Kulturlandschaft Bornstedt“ vom 21.02.2002 enthaltenen Änderungen zu berücksichtigen. Für die Phase der Umplanung ist eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der Bürgerinitiative zu bilden.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist im April über die Bildung der Arbeitsgruppe und im Juni 2002 über den Fortgang der Zusammenarbeit Bericht zu erstatten.

 

 

Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Anträge danach in einem gemeinsamen Änderungsantrag zusammengefasst, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse" ausgereicht wurde und dem der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz zugestimmt hat.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Im gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist  der letzte Absatz wie folgt zu ändern:

 

Die Arbeitsgruppe soll paritätisch aus Vertretern der verschiedenen Kritikergruppen, Vertretern der Investoren und bauwilligen Bürgern und Vertretern der Stadtverwaltung besetzt werden.

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

 

Der letzte Satz des gemeinsamen Änderungsantrages ist wie folgt zu ändern:

 

Die Arbeitsgruppe soll aus mehreren Vertretern bestehen.

 

 

Nachdem sich anschließend die Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, Lehmann, Fraktion CDU, und die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz, zur Zusammensetzung der zu bildenden Arbeitsgruppe geäußert haben, zieht der Stadtverordnete Dr. Seidel anschließend den o. g. Änderungsantrag zurück.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 6 Ja-Stimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuelle Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße (DS 01/SVV/0826) zu überarbeiten. Auf dieser Grundlage soll der B-Plan Nr. 34 und speziell der Teil-B-Plan Nr. 34.5. weiter vorangebracht werden.

 

Die Überarbeitung der Rahmenkonzeption soll in enger Absprache mit den Bewohnern von Bornstedt und den an einer baulichen Entwicklung Interessierten erfolgen. Für die Planungsphase ist eine Arbeitsgruppe aus den u. g. Vertretern der Verwaltung, verschiedener Bürgermeinungen und Bauinteressenten zu bilden. In der Arbeitsgruppe soll nach einem Kompromiss zwischen den im Forderungskatalog der Bürgerinitiative „Kulturlandschaft Bornstedt" vom 21.02.2002 enthaltenen Änderungswünschen und den Investorenanliegen gesucht werden.

 

Wesentliche Differenzen bestehen in Bezug auf die Bebauungsdichte und auf die Verkehrslösung. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist im Mai über die Bildung der Arbeitsgruppe und im Juni 2002 über den Fortgang der Zusammenarbeit Bericht zu erstatten und so bald wie möglich eine neue Rahmenkonzeption zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf der Grundlage des Beschlusses ist das B-Plan-Verfahren Nr. 34 im Rahmen der gegebenen Prioritäten voranzubringen.

 

Die Arbeitsgruppe soll maximal aus 10 Vertretern bestehen:

 

-           4 Vertreter der verschiedenen Kritikergruppen,

-           4 Vertreter der Investoren und bauwilliger Bürger

-           sowie Vertretern der Stadtverwaltung.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.