08.05.2002 - 4.5 Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholz, DS 0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 08.05.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zur o. g.
DS haben die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen Änderungen und Ergänzungen beantragt.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat zunächst einem geänderten
Beschlusstext zugestimmt, in dem der Ergänzungsantrag der Fraktion CDU und der
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten sind und der den
Wortlaut hat:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenkonzeption
Bornstedt/Katharinenholzstraße (DS 01/SVV/0826) zu überarbeiten, Dabei sind die
im Forderungskatalog der Bürgerinitiative „Kulturlandschaft Bornstedt“ vom
21.02.2002 enthaltenen Änderungen zu berücksichtigen. Für die Phase der
Umplanung ist eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der
Bürgerinitiative zu bilden.
Dem
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist im April über die Bildung
der Arbeitsgruppe und im Juni 2002 über den Fortgang der Zusammenarbeit Bericht
zu erstatten.
Die Fraktionen
CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Anträge danach in einem gemeinsamen
Änderungsantrag zusammengefasst, der den Stadtverordneten mit den
„Stellungnahmen der Ausschüsse" ausgereicht wurde und dem der Ausschuss
für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz zugestimmt hat.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete
Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Im
gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen
ist der letzte Absatz wie
folgt zu ändern:
Die
Arbeitsgruppe soll paritätisch aus Vertretern der verschiedenen Kritikergruppen,
Vertretern der Investoren und bauwilligen Bürgern und Vertretern der
Stadtverwaltung besetzt werden.
Änderungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:
Der letzte
Satz des gemeinsamen Änderungsantrages ist wie folgt zu ändern:
Die
Arbeitsgruppe soll aus mehreren Vertretern bestehen.
Nachdem
sich anschließend die Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, Lehmann, Fraktion CDU, und die Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz, zur Zusammensetzung der zu
bildenden Arbeitsgruppe geäußert haben, zieht der Stadtverordnete Dr.
Seidel anschließend den o. g. Änderungsantrag zurück.
Abstimmung:
Der
Änderungsantrag der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 6
Ja-Stimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuelle Rahmenkonzeption
Bornstedt/Katharinenholzstraße (DS 01/SVV/0826) zu überarbeiten. Auf dieser
Grundlage soll der B-Plan Nr. 34 und speziell der Teil-B-Plan Nr. 34.5. weiter
vorangebracht werden.
Die
Überarbeitung der Rahmenkonzeption soll in enger Absprache mit den Bewohnern
von Bornstedt und den an einer baulichen Entwicklung Interessierten erfolgen.
Für die Planungsphase ist eine Arbeitsgruppe aus den u. g. Vertretern der
Verwaltung, verschiedener Bürgermeinungen und Bauinteressenten zu bilden. In
der Arbeitsgruppe soll nach einem Kompromiss zwischen den im Forderungskatalog
der Bürgerinitiative „Kulturlandschaft Bornstedt" vom 21.02.2002
enthaltenen Änderungswünschen und den Investorenanliegen gesucht werden.
Wesentliche
Differenzen bestehen in Bezug auf die Bebauungsdichte und auf die
Verkehrslösung. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist im Mai
über die Bildung der Arbeitsgruppe und im Juni 2002 über den Fortgang der
Zusammenarbeit Bericht zu erstatten und so bald wie möglich eine neue
Rahmenkonzeption zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf der Grundlage des
Beschlusses ist das B-Plan-Verfahren Nr. 34 im Rahmen der gegebenen Prioritäten
voranzubringen.
Die
Arbeitsgruppe soll maximal aus 10 Vertretern bestehen:
- 4 Vertreter der verschiedenen
Kritikergruppen,
- 4 Vertreter der Investoren und
bauwilliger Bürger
- sowie Vertretern der
Stadtverwaltung.