08.05.2002 - 5.2 Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages m...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Den Stadtverordneten wurde als TISCHVORLAGE ein Schreiben des Projektentwicklers Holinger Ingenieure  Planungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH ausgereicht.

 

Die Vorlage wird durch den Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Herrn Jakobs eingebracht.

 

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Jugendhilfeausschuss und in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

 

Zum Beratungsgegenstand äußern sich 12 Diskussionsredner.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Stadtverordneten Reiß namens der Fraktion SPD ist die Antwort auf deren Nachfrage zu den Folgekosten für die Stadt  aus dem Nutzungsvertrag  wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Bereich Liegenschaften schließt mit dem DJH (Deutschen Jugendherbergswerk) Landesverband Berlin Brandenburg e.V. (im folgenden Nutzer genannt) einen Nutzungsüberlassungsvertrag für die Nutzung des gesamten Grundstücks Schulstraße 9 in Babelsberg ab. Der Nutzer wird nach Umbau des ehemaligen Schulgebäudes und nach Fertigstellung des Ersatzbaus eine Jugendherberge auf dem Grundstück betreiben.

 

Der Nutzungsüberlassungsvertrag beinhaltet folgende wesentliche Konditionen:

 

1.  Die Laufzeit des Vertrages beträgt mind. 30 Jahre nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus (ab 2004). Der Vertag verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er nicht vorher fristgerecht gekündigt wird.

2.  Die Nutzungsüberlassung innerhalb der 30 Jahre erfolgt unentgeltlich. Nach Ablauf dieser Zeit vereinbaren die Vertragspartner ein Nutzungsentgelt unter angemessener Berücksichtigung der Nutzung des Stadtjugendjugendringes.

3.  Der Nutzer stellt den Verbänden des Stadtjugendringes und des Landesjugendringes für mind. 30 Jahre nach Fertigstellung des Gebäudeumbaus (ab 2004) 410 m² Bürofläche sowie Gemeinschaftsräume auf der Grundlage einer abzuschließenden Projektvereinbarung mietzinsfrei zur Verfügung.

4.  Im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Investitionen i.H. von ca. 4,86 Mio. Euro trägt die Stadt Potsdam einen Anteil von 204.516,00 Euro, welcher in der Jahresscheibe 2003 nach Bestätigung des Haushaltes 2003 zur Verfügung gestellt und vom DJH Lvb Berlin Brandenburg abgerufen wird.

5.  Die Investitionen werden Eigentum der Stadt Potsdam ohne finanziellen Ausgleich.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Stimmenthaltungen.