08.05.2002 - 4.2 Fernsehübertragunge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der o. g. DS zugestimmt.

 

Nachdem sich der Stadtverordnete Kruczek als Antragsteller zum Beratungsgegenstand geäußert hat, beantragt er namens der Fraktion BürgerBündnis die namentliche Abstimmung der DS 00/0649.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller weist darauf hin, dass gemäß § 49 der Gemeindeordnung das schriftliche Einverständnis aller Stadtverordneten einzuholen ist.

 

In der Diskussion erklärt der Stadtverordnete Dr. Przybilski, Fraktion SPD, dass er einer solchen Regelung nicht zustimmen wird.

 

Anschließend erfolgt die namentliche Abstimmung der DS 00/0649 gemäß § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Fernsehsendern bzw. Rundfunkanstalten sind vollständige Originalübertragungen sowie vollständige Aufzeichnungen vom öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

in namentlicher Abstimmung

mit 36 Ja-Stimmen angenommen,

bei   8 Nein-Stimmen

und  2 Stimmenthaltungen.