08.05.2002 - 4.3 Live-Übertragunge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der o. g. DS zugestimmt.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller weist darauf hin, dass gemäß § 49 der Gemeindeordnung das schriftliche Einverständnis aller Stadtverordneten einzuholen ist.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine Originalübertragung des öffentlichen Teils ihrer Plenarsitzungen aus.

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, mit dem Ziel einer Absicherung der Direktübertragung Gespräche mit dem Potsdamer Stadtfernsehen zu führen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.