08.05.2002 - 5.5 Umgang mit der 10 % igen Haushaltssperre für 2002
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 08.05.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Vorlage wird durch den Stadtverordneten Bruch namens der Fraktion CDU
eingebracht.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Scharfenberg
beantragt namens der Fraktion PDS:
1. Satz
3 erhält folgende Fassung:
Zur
Vermeidung von Härten werden in folgenden Fallgruppen Ausnahmen von der
Haushaltssperre zugelassen:"
2. In Gruppe
3 wird der Sparbeitrag von 3 auf 1 % reduziert.
Die o. g.
Änderungen werden von der Fraktion CDU übernommen.
Abstimmung:
Der Punkt
1. des o. g. Änderungsantrages wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Der Punkt
2. des o. g. Änderungsantrages wird
mit 21
Ja-Stimmen,
bei 25
Nein-Stimmen abgelehnt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die
Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zu ihrer finanziellen
Gesamtverantwortung für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam. Aus diesem
Grund wird an der durch Haushaltssatzung festgelegten Haushaltssperre in Höhe
von 10 % grundsätzlich festgehalten.
Zur
Vermeidung von Härten werden in folgenden Fallgruppen Ausnahmen von der
Haushaltssperre zugelassen:
Gruppe
1
Zweckgebundene
Einnahmen stehen in voller Höhe zur Leistung entsprechender Ausgaben zur
Verfügung und werden entsperrt.
Gruppe
2
Maßnahmen,
die bereits im HSK mit Sparvorgaben belegt sind, werden von der Haushaltssperre
befreit, wenn die Sparvorgaben tatsächlich erfüllt werden. Zu den HSK-Maßnahmen
zählen auch solche Folge-Ausgaben, die in klarer Weise als Ersatz für
haushaltskonsolidierende Sparaufgaben installiert wurden, insbesondere die
Ausgaben für Chorsinfonik sowie die Kammerakademie.
Gruppe
3
Eigenmittel
der Stadt, die zur Komplementärfinanzierung von Drittmitteln eingestellt sind,
werden bis auf einen Sparbeitrag von 3 % entsperrt. Dadurch erhalten die
Förderempfänger Planungssicherheit - die Stadt kann Einsparungen erzielen.
Gruppe
4
Vertraglich
gebundene Mittel (Gas, Strom, Mitgliedsbeiträge,...) werden von der
Haushaltssperre ausgenommen. Hierzu zählen auch die Mittel für den
Theaterverbundvertrag (inklusive Nicolaisaal und Musikfestspiele).
Gruppe
5
In
dringenden unabweisbaren Einzelfällen wird der Beigeordnete für Zentrale
Steuerung und Service in seiner Eigenschaft als Kämmerer ermächtigt,
Entsperrungen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro vorzunehmen. Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften ist über die Fälle zeitnah zu
informieren.