08.05.2002 - 5.17 Antragsrecht für Fachausschüsse der StVV

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Kruschat namens der Fraktion >Die Andere< eingebracht mit der anschließenden Überweisung in alle Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung.

 

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Beschlusstext:

 

§ 21 (1), Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende

neue Fassung:

 

Beschlussvorlagen und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und von Stadtverordneten eingebracht werden.