08.05.2002 - 5.17 Antragsrecht für Fachausschüsse der StVV
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.17
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 08.05.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlusstext:
§ 21 (1),
Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende
neue
Fassung:
Beschlussvorlagen
und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von
Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und
von Stadtverordneten eingebracht werden.