08.05.2002 - 5.1 Beanstandung des Beschlusses der Stadtverordnet...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

 

Die Begründung der Beanstandung gemäß § 65 der Gemeindeordnung erfolgt durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Bosse.

 

 

Nachdem die Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD, die Überweisung der DS 02/SVV/0212 in den Rechnungsprüfungsausschuss beantragt hat, weist Herr Bosse nochmals darauf hin, dass das Anliegen  des Antrages zwar nachvollziehbar, das Verfahren  jedoch aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.

 

 

Reduzieren

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Drucksachen, die investive Maßnahmen beinhalten und keine Folgekosten angeben, dürfen von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung nicht auf die Tagesordnung der StVV gesetzt werden.

 

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.