08.05.2002 - 5.1 Beanstandung des Beschlusses der Stadtverordnet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Datum:
- Mi., 08.05.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- abgelehnt
Die
Begründung der Beanstandung gemäß § 65 der Gemeindeordnung erfolgt durch den
Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Bosse.
Nachdem
die Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD, die Überweisung der DS 02/SVV/0212 in
den Rechnungsprüfungsausschuss beantragt hat, weist Herr Bosse nochmals darauf
hin, dass das Anliegen des
Antrages zwar nachvollziehbar, das Verfahren jedoch aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen nicht
zulässig ist.