05.06.2002 - 6.19 Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsb...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung  und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlusstext:

 

1.  

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 „Lennéstraße" ist zu reduzieren. Der neue Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:     

im Süden:     durch die Lennéstraße     

im Westen:   durch die östliche Grenze der Flurstücke 216/1 und 216/2 der Flur 22    

im Norden:    durch die südliche Grenze des Flurstücks 28 der Flur 24 (Park Sanssouci)       

im Osten:      durch die westliche Grenze der Flurstücke 254 und 256 der Flur 22 (s. Anlage 1,2).  

 

2.  

Der Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße" ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen      

 (s. Anlage 1, 3, 4).