05.06.2002 - 6.19 Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.19
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 05.06.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.
Die
Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz
eingebracht.
Abstimmung:
Die
Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für
Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
1.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 „Lennéstraße" ist zu
reduzieren. Der neue Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im
Süden: durch die
Lennéstraße
im
Westen: durch die östliche
Grenze der Flurstücke 216/1 und 216/2 der Flur 22
im
Norden: durch die
südliche Grenze des Flurstücks 28 der Flur 24 (Park Sanssouci)
im
Osten:
durch die westliche Grenze der Flurstücke 254 und 256 der Flur 22 (s.
Anlage 1,2).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße" ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen
(s. Anlage 1, 3, 4).