05.06.2002 - 6.20 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 93 Kl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt mehrheitlich die Abstimmung in der heutigen Sitzung.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung  und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion PDS, informiert, dass der Kleingartenbeirat die Zustimmung zum o. g. Auslegungsbeschluss empfohlen hat.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

     

Der Bebauungsplan Nr. 93 „Kleingartenanlage Marquardter Damm" ist gemäß § 3 (2) BauGB

      öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 1a).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.