05.06.2002 - 6.36 Beschluss zur zulässigen baulichen Dichte im Be...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0450 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

1.  

Die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 37 B „Babelsberger Straße" ist auf der Grundlage einer Bruttogeschossfläche von insgesamt ca 120.000 m² zu betreiben (s. Anlage). 

 

2.   

Die Empfehlung zur Auswahl eines auf dieser Grundlage beruhenden städtebaulichen Konzeptes ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2002 zur Entscheidung vorzulegen.