04.09.2002 - 4.10 Aufstellungsbeschluss zur Gestaltungssatzung Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der o. g. DS zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Gestaltungssatzung „Berliner Vorstadt" ist gemäß § 89 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung aufzustellen (s. Anlage).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.