04.09.2002 - 5.16 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 04.09.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Abstimmung der
o. g. DS in dieser Sitzung.
Die
Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Überweisung in den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
(Behandlung am 10.09.02) und in den Hauptausschuss zur abschließenden
Entscheidung (11.09.02) auf Grund der Eilbedürftigkeit dieser
Angelegenheit.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Bruch beantragt namens der Fraktion CD:
Überweisung ebenfalls in den Ausschuss
für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag der Fraktion CDU wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 8
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 02/SVV/0632 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Behandlung am
10.09.02) und in den Hauptausschuss zur abschließenden Entscheidung
am 11.09.02.
Der
Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU, hat gemäß § 28 der Gemeindeordnung
seine
Befangenheit erklärt und während der Behandlung der DS 02/SVV/0632 den Sitzungssaal verlassen.
Beschlusstext:
1.
Der Bebauungsplan Nr.
97„Großbeerenstraße /Neuendorfer Straße" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage).
2.
Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 97 .„Großbeerenstraße/Neuendorfer Straße" ist zunächst
aus dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 29
„Großbeerenstraße/Bahnhofstraße" herauszulösen.
3.
Das Bauleitverfahren ist mit der
Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001(DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).
Sobald
eines der Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 70 „Gewerbegebiet am
Beetzweg" oder zum Bebauungsplan Nr. 78 „ Französisches Viertel/Quartier
francais" rechtskräftig abgeschlossen ist, soll das Verfahren zum
Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/Neuendorfer Straße" in die
Prioritätenstufe 1 aufgenommen werden.