04.09.2002 - 5.16 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 ...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung  der o. g. DS in dieser Sitzung.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung,  Bauen und Wohnen (Behandlung am 10.09.02) und in den Hauptausschuss zur abschließenden Entscheidung (11.09.02) auf Grund der Eilbedürftigkeit dieser Angelegenheit.                                                                                                                                                                                                                                                                                          

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Bruch beantragt namens der Fraktion CD:

 

Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag der Fraktion CDU wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 8 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0632 in den Ausschuss für Stadtentwicklung,  Bauen und Wohnen (Behandlung am 10.09.02) und in den Hauptausschuss zur abschließenden Entscheidung am 11.09.02.

 

 

 

 

Der Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU, hat gemäß § 28 der Gemeindeordnung

seine Befangenheit erklärt und während der Behandlung der DS 02/SVV/0632  den Sitzungssaal verlassen.

 

 

 

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Beschlusstext:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 97„Großbeerenstraße /Neuendorfer Straße" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB    aufzustellen (s. Anlage).

 

2.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 .„Großbeerenstraße/Neuendorfer Straße" ist zunächst aus dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 29 „Großbeerenstraße/Bahnhofstraße" herauszulösen.

 

3. 

Das Bauleitverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001(DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

Sobald eines der Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 70 „Gewerbegebiet am Beetzweg" oder zum Bebauungsplan Nr. 78 „ Französisches Viertel/Quartier francais" rechtskräftig abgeschlossen ist, soll das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/Neuendorfer Straße" in die Prioritätenstufe 1 aufgenommen werden.