04.09.2002 - 5.22 Bau des Spaßbades in Drewitz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.22
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 04.09.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:
Wiederaufnahme
des Tagesordnungspunktes 5.23, DS
02/SVV/0669, betr.: Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz (die mit einer von
der Fraktion CDU beantragten Änderung in die Konsensliste aufgenommen wurde) in
die Tagesordnung und gemeinsame
Behandlung mit dem Tagesordnungspunkt 5.22, DS 02VV/0640.
Abstimmung:
Der o. g.
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 15 Ja-Stimmen,
und 15
Nein-Stimmen abgelehnt.
Der
Stadtverordnete Cornelius, Fraktion CDU, beantragt anschließend die
Wiederholung der Abstimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag, da sich zu
diesem Zeitpunkt drei Stadtverordnete (Wahlhelfer) auf Grund der
Stimmenauszählung zur DS 02/SVV/0677 nicht im Sitzungssaal aufhalten.
Nachdem
anschließend der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens Fraktion die DS
02/SVV/0640 eingebracht hat, wird die Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag
der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiederholt.
Ergebnis:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 7 Ja-Stimmen,
und 17
Nein-Stimmen abgelehnt.
Die
nachfolgenden beiden Redebeiträge
der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lehmann,
Fraktion CDU (betr.: eventuelle Befangenheit) sind gemäß dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wörtlich
in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift
als Anlage beigefügt.
Die
Vorlage 02/SVV/0640 wird durch den Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der
Fraktion PDS eingebracht.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Mühlberg beantragt namens der Fraktion SPD:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor für das Spaßbad in Drewitz
in konkrete Vertragsverhandlungen einzutreten und zügig einen vollständigen
Vertragsentwurf auszuhandeln und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen,
wonach:
· ein langfristig zu zahlender
Zuschuss der Stadt den bisherigen Zuschuss für die Sternschwimmhalle nicht
überschreiten darf;
· das potentielle Risiko der Stadt -
auch in Hinblick auf die kommunalaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit – weiter
minimiert wird;
· die Stadt das Recht hat, im Falle
einer Insolvenz des Investors das Schwimmbad entweder selbst zu übernehmen oder
auch einen geeigneten Dritten übernehmen zu lassen;
· Zahlungen der Stadt erst erfolgen,
wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist:
· ein gegebenenfalls vom Investor
eingesetzter Betreiber in alle abgeschlossenen Verträge einzutreten hat.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Bruch beantragt namens der Fraktion CDU:
Im 3.
Punkt des Änderungsantrages der Fraktion SPD ist hinter dem Wort
„entweder“ einzufügen „lastenfrei“.
Der
schriftlich ausgereichte weitere Änderungs-/Ergänzungsantrag der Fraktion CDU
mit dem Wortlaut:
Der 1.
Satz endet mit : „ ... zum Ergebnis zu führen." Der zweite Halbsatz ist zu
streichen.
Als 2. Satz ist einzufügen : hierzu hat sie
den Stadtverordneten ein schlüssiges Finanzierungskonzept zur Beschlussfassung
vorzulegen. wird
durch die Fraktion CDU zurückgezogen.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU, beantragt:
Der
Beschlusstext ist wie folgt zu ergänzen:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die laufenden Verhandlungen mit dem Investor
für das Spaßbad in Drewitz, auf der Grundlage des vorliegenden und von der
Stadtverwaltung noch zu bestätigenden Finanzierungskonzeptes mit dem Investor /
Süd Leasing zügig zum Ergebnis zu führen und die notwendigen
Voraussetzungen für den langfristigen Zuschuss der Stadt zu den Betriebskosten
des Spaßbades, der den bisherigen Zuschuss zur Sternschwimmhalle nicht
überschreiten darf, zu fixieren.
Bedingung
dafür ist, dass das Spaßbad im Falle der Insolvenz des Investors der Stadt lastenfrei
zufällt.
Die
Verwaltung ... für den Baubeginn
zu schaffen.
Die
erforderlichen Vertragsabstimmungen bedürfen der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung.
In der
Diskussion wird der Änderungsantrag der Fraktion SPD durch den Stadtverordneten
Dr. Scharfenberg namens der Antragstellerin mit folgenden Ergänzungen
übernommen:
Satz 1 lautet wie folgt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor für das Spaßbad in Drewitz und
seinem Finanzierungsinstitut in konkrete Vertragsverhandlungen einzutreten
und zügig einen vollständigen Vertragsentwurf auf der Grundlage des im
Hauptausschuss vorgestellten
Finanzierungsmodells auszuhandeln und der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen, wonach: ...
Im 3.
Punkt schließt sich Antragstellerin der Ergänzung um das Wort „lastenfrei“
an.
Des
Weiteren ist der Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:
Die
Verwaltung wird beauftragt, durch volle Unterstützung des Vorhabens gegenüber
dem Land eine zügige Entscheidung über die Fördermittel zu befördern, um noch
in diesem Jahr die notwendigen Voraussetzungen für den Baubeginn zu schaffen.
Die
Stadtverordneten Hüneke erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei
der Abstimmung der DS 02SVV/0640 mit "Nein" gestimmt hat.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor für das Spaßbad in Drewitz
und seinem Finanzierungsinstitut in konkrete Vertragsverhandlungen einzutreten
und zügig einen vollständigen Vertragsentwurf auf der Grundlage des im
Hauptausschuss vorgestellten
Finanzierungsmodells auszuhandeln und der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen, wonach:
· ein langfristig zu zahlender
Zuschuss der Stadt den bisherigen Zuschuss für die Sternschwimmhalle nicht
überschreiten darf,
· das potentielle Risiko der Stadt -
auch in Hinblick auf die kommunalaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit – weiter
minimiert wird,
· die Stadt das Recht hat, im Falle
einer Insolvenz des Investors das Schwimmbad lastenfrei entweder selbst zu übernehmen oder auch
einen geeigneten Dritten übernehmen zu lassen,
· Zahlungen der Stadt erst erfolgen,
wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist,
· ein gegebenenfalls vom Investor
eingesetzter Betreiber in alle abgeschlossenen Verträge einzutreten hat.
Die
Verwaltung wird beauftragt, durch volle Unterstützung des Vorhabens gegenüber
dem Land eine zügige Entscheidung über die Fördermittel zu befördern, um noch
in diesem Jahr die notwendigen Voraussetzungen für den Baubeginn zu schaffen.