04.09.2002 - 5.22 Bau des Spaßbades in Drewitz

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

 

Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes 5.23,  DS 02/SVV/0669, betr.: Aufhebung des Vorhaben- und  Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz (die mit einer von der Fraktion CDU beantragten Änderung in die Konsensliste aufgenommen wurde) in die Tagesordnung und gemeinsame  Behandlung mit dem Tagesordnungspunkt  5.22, DS 02VV/0640.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit  15 Ja-Stimmen,

und 15 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Der Stadtverordnete Cornelius, Fraktion CDU, beantragt anschließend die Wiederholung der Abstimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag, da sich zu diesem Zeitpunkt drei Stadtverordnete (Wahlhelfer) auf Grund der Stimmenauszählung zur DS 02/SVV/0677 nicht im Sitzungssaal aufhalten.

 

Nachdem anschließend der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens Fraktion die DS 02/SVV/0640 eingebracht hat, wird die Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiederholt.

 

Ergebnis:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit  7 Ja-Stimmen,

und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

 

Die nachfolgenden beiden  Redebeiträge der Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Lehmann, Fraktion CDU (betr.: eventuelle Befangenheit)  sind gemäß dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Die Vorlage 02/SVV/0640 wird durch den Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion PDS eingebracht.

 

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Mühlberg beantragt namens der Fraktion SPD:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor für das Spaßbad in Drewitz in konkrete Vertragsverhandlungen einzutreten und zügig einen vollständigen Vertragsentwurf auszuhandeln und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, wonach:

 

·     ein langfristig zu zahlender Zuschuss der Stadt den bisherigen Zuschuss für die Sternschwimmhalle nicht überschreiten darf;

 

·     das potentielle Risiko der Stadt - auch in Hinblick auf die kommunalaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit – weiter minimiert wird;

 

·     die Stadt das Recht hat, im Falle einer Insolvenz des Investors das Schwimmbad entweder selbst zu übernehmen oder auch einen geeigneten Dritten übernehmen zu lassen;

 

·            Zahlungen der Stadt erst erfolgen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist:

 

·     ein gegebenenfalls vom Investor eingesetzter Betreiber in alle abgeschlossenen Verträge einzutreten hat.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Bruch beantragt namens der Fraktion CDU:

 

Im 3. Punkt des Änderungsantrages der Fraktion SPD ist hinter dem Wort „entweder“ einzufügen „lastenfrei“.

 

 

Der schriftlich ausgereichte weitere Änderungs-/Ergänzungsantrag der Fraktion CDU mit dem Wortlaut:

Der 1. Satz endet mit : „ ... zum Ergebnis zu führen." Der zweite Halbsatz ist zu streichen.

Als  2. Satz ist einzufügen : hierzu hat sie den Stadtverordneten ein schlüssiges Finanzierungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. wird durch die Fraktion CDU zurückgezogen.

 

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU, beantragt:

 

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ergänzen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die laufenden Verhandlungen mit dem Investor für das Spaßbad in Drewitz, auf der Grundlage des vorliegenden und von der Stadtverwaltung noch zu bestätigenden Finanzierungskonzeptes mit dem Investor / Süd Leasing zügig zum Ergebnis zu führen und die notwendigen Voraussetzungen für den langfristigen Zuschuss der Stadt zu den Betriebskosten des Spaßbades, der den bisherigen Zuschuss zur Sternschwimmhalle nicht überschreiten darf, zu fixieren.

Bedingung dafür ist, dass das Spaßbad im Falle der Insolvenz des Investors der Stadt lastenfrei zufällt.

 

Die Verwaltung ...  für den Baubeginn zu schaffen.

 

Die erforderlichen Vertragsabstimmungen bedürfen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

In der Diskussion wird der Änderungsantrag der Fraktion SPD durch den Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Antragstellerin mit folgenden Ergänzungen übernommen:

 

Satz 1 lautet wie folgt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor für das Spaßbad in Drewitz und seinem Finanzierungsinstitut in konkrete Vertragsverhandlungen einzutreten und zügig einen vollständigen Vertragsentwurf auf der Grundlage des im Hauptausschuss vorgestellten  Finanzierungsmodells auszuhandeln und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, wonach: ...

Im 3. Punkt schließt sich Antragstellerin der Ergänzung um das Wort „lastenfrei“ an.

 

Des Weiteren ist der Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:

Die Verwaltung wird beauftragt, durch volle Unterstützung des Vorhabens gegenüber dem Land eine zügige Entscheidung über die Fördermittel zu befördern, um noch in diesem Jahr die notwendigen Voraussetzungen für den Baubeginn zu schaffen.

 

 

Die Stadtverordneten Hüneke erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung der DS 02SVV/0640 mit "Nein" gestimmt hat.

 

Reduzieren

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor für das Spaßbad in Drewitz und seinem Finanzierungsinstitut in konkrete Vertragsverhandlungen einzutreten und zügig einen vollständigen Vertragsentwurf auf der Grundlage des im Hauptausschuss vorgestellten  Finanzierungsmodells auszuhandeln und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, wonach:

 

·     ein langfristig zu zahlender Zuschuss der Stadt den bisherigen Zuschuss für die Sternschwimmhalle nicht überschreiten darf,

 

·     das potentielle Risiko der Stadt - auch in Hinblick auf die kommunalaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit – weiter minimiert wird,

 

·     die Stadt das Recht hat, im Falle einer Insolvenz des Investors das Schwimmbad lastenfrei  entweder selbst zu übernehmen oder auch einen geeigneten Dritten übernehmen zu lassen,

 

·            Zahlungen der Stadt erst erfolgen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist,

 

·     ein gegebenenfalls vom Investor eingesetzter Betreiber in alle abgeschlossenen Verträge einzutreten hat.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, durch volle Unterstützung des Vorhabens gegenüber dem Land eine zügige Entscheidung über die Fördermittel zu befördern, um noch in diesem Jahr die notwendigen Voraussetzungen für den Baubeginn zu schaffen.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.