04.09.2002 - 5.29 Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.29
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 04.09.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.
Die
Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwickllng und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 02/SVV/0650 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 51 „Trebbiner Straße" ist in seinem räumlichen
Geltungsbereich in die
Bebauungspläne Nr. 51-1 „Am
Silbergraben" und Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße" zu teilen
(Anlage 1a).
2.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen
(Anlage 2).
3.
Der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am
Silbergraben"
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu
ergänzen, die Ergänzung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen (Anlage 3).