04.09.2002 - 5.29 Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Beb...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwickllng und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0650 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Trebbiner Straße" ist in seinem räumlichen Geltungsbereich in die

    Bebauungspläne Nr. 51-1 „Am Silbergraben" und Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße" zu teilen

    (Anlage 1a).

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    öffentlich auszulegen (Anlage 2).

 

3. Der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben"

    gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ergänzen, die Ergänzung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

   auszulegen (Anlage 3).