04.09.2002 - 5.41 Eigentumsfähiger Wohnraum
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.41
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 04.09.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Vorlage wird durch den Stadtverordneten Dr. Seidel namens der Fraktion SPD
eingebracht.
In der
Diskussion wirft der Stadtverordnete Bruch, Fraktion CDU, die Frage auf, dass
das Anliegen der o. g. DS ein Bestandteil der wohnungspolitischen Leitlinien
sei, die der Stadtverordnetenversammlung bis heute noch nicht vorgelegt worden
sind.
Entsprechend
den Darlegungen des amtierenden Oberbürgermeisters Herrn Jakobs und der
Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz werden die wohnungspolitischen
Leitlinien zusammen mit den
Ergebnissen des Stadtumbau
Ost der Stadtverordnetenversammlung in der Oktober-Sitzung vorgelegt.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Stephan, Fraktion PDS, beantragt:
Überweisung in den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Abstimmung:
Der o. g.
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 19
Ja-Stimmen,
bei 19
Nein-Stimmen abgelehnt.
Nach 4
Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Überweisung in den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Abstimmung:
Der o. g.
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 19
Ja-Stimmen,
bei 21
Nein-Stimmen abgelehnt.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Keilholz, Fraktion SPD, beantragt:
Schluss
der Debatte.
Nachdem
sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Abstimmung:
Der o. g.
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, ein Konzept zur verstärkten Entwicklung von eigentumsfähigem
Wohnraum erarbeiten zu lassen.
Das Konzept ist der SVV
bis Juni 2003 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist einmal pro Quartal über den Fortgang der
Arbeiten zu berichten.