02.10.2002 - 6.11 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich d...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht mit der Korrektur im 1. Satz der Begründung:

 

Nicht allen Stadtverordneten, sondern nur den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse liegt als Bestandteil der Originalvorlage die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes "Entwicklungsbereich Babelsberg" vor.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0713 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlusstext:

 

Der Flächennutzungsplan ist im Bereich des „Entwicklungsbereiches Babelsberg" gemäß §2 Abs. 1 i.V.m.  § 2 Abs. 4  BauGB zu ändern.

 

Diese 12. Änderung des Flächennutzungsplanes  „Entwicklungsbereich Babelsberg" ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.