02.10.2002 - 2.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Potsdam

Beschluss:
vertagt
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Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

 

1.            Wieviele Ersatzpflanzungen oder – maßnahmen wurden durch den Oberbürgermeister seit 1993 jährlich als Auflage für Baumfällungen oder andere Eingriffe in den Naturhaushalt beauflagt?

 

2.            Wieviele dieser Ersatzpflanzungen sind inzwischen durchgeführt worden (bitte nach Jahr der Fällgenhmigungserteilung getrennt aufschlüsseln)?

 

3.   In wievielen Fällen wurden Ersatzpflanzungen vor Durchführung der schädigenden Eingriffe verlangt und durchgeführt?

 

4.            Warum werden Ersatzpflanzungen, die nicht am Ort der Baumaßnahmen erfolgen nicht generell vor Baubeginn durchgeführt?

 

5.   In wie vielen Fällen wuchsen Bäume nicht an oder wurden aus vergleichbaren Gründen Nachpflanzungen nötig?

 

6.   In wie vielen Fällen entfiel nach Durchführung der beeinträchtigenden Maßnahme die Ersatzmaßnahme durch Insolvenz des Antragstellers?

 

7.   In wie vielen Fällen enthielten die erteilten Genehmigungen Auflagen zum Ort der Ersatzpflanzung und dem spätestmöglichen Zeitpunkt ihrer Realisierung?

 

8.   Wie und mit welchem Ergebnis wurde die Einhaltung dieser Auflagen kontrolliert?

 

9.   In welcher Höhe hat die Stadt Potsdam seit 1993 jährlich Ausgleichszahlungen für Baumfällungen beauflagt und welche Beträge sind davon noch offen (bitte nach Jahr der Genehmigungserteilung getrennt aufschlüsseln.)?

 

10.            Welche Mittel hat die Stadt Potsdam davon jährlich für Ersatzpflanzungen investiert?

 

11.            Welche umweltpolitischen Konsequenzen beabsichtigt der Oberbürgermeister aus der Tatsache zu ziehen, daß Bauherren nicht selten keine konkreten Orte für Ersatzpflanzungen vorgeschlagen werden können?

 

12. Ist insbesondere mit einer Genehmigungspraxis zu rechnen, die auf den Erhalt statt auf den Ersatz setzt?

 

      13. Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister, die gesetzlichen Vorgaben zur             Erhaltung von Bäumen und

            anderen Naturgütern bei Bauvorhaben schon in der Planung besser vorzubereiten und bei             der Durchführung

            besser umzusetzen?

 

      14. Wie können die ökologischen Gegebenheiten bei Bauvorhaben besser berücksichtigt             werden und welche

            Maßnahmen wurden im Rahmen der Verwaltungsreform dazu vorgesehen?

 

 

 

Die Antwort auf die 14 Fragen wurde den Stadtverordneten am 30.09.02  schriftlich ausgereicht.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

 

Die  Große Anfrage soll durch die Fraktion >Die Andere< eingebracht werden. Die Aussprache zur  DS 02/SVV/0571 soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November   erfolgen.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 22 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Anschließend wird die Große Anfrage durch den Stadtverordneten Kruschat namens der Fraktion >Die Andere< eingebracht.

 

Der amtierende Oberbürgermeister  Herr Jakobs nimmt  danach auf die schriftliche Beantwortung Bezug und schlägt auf Grund des  erhöhten Nachfragebedarfs seitens der Fraktion >Die Andere  einen Gesprächstermin zur Klärung der offenen Fragen vor.

 

 

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Anlagen zur Vorlage