02.10.2002 - 2.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 02.10.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Große Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- vertagt
Wir
fragen den Oberbürgermeister:
1. Wieviele
Ersatzpflanzungen oder – maßnahmen wurden durch den Oberbürgermeister seit 1993
jährlich als Auflage für Baumfällungen oder andere Eingriffe in den
Naturhaushalt beauflagt?
2. Wieviele
dieser Ersatzpflanzungen sind inzwischen durchgeführt worden (bitte nach Jahr
der Fällgenhmigungserteilung getrennt aufschlüsseln)?
3. In wievielen Fällen
wurden Ersatzpflanzungen vor Durchführung der schädigenden Eingriffe verlangt
und durchgeführt?
4. Warum
werden Ersatzpflanzungen, die nicht am Ort der Baumaßnahmen erfolgen nicht
generell vor Baubeginn durchgeführt?
5. In wie vielen Fällen
wuchsen Bäume nicht an oder wurden aus vergleichbaren Gründen Nachpflanzungen
nötig?
6. In wie vielen Fällen
entfiel nach Durchführung der beeinträchtigenden Maßnahme die Ersatzmaßnahme
durch Insolvenz des Antragstellers?
7. In wie vielen Fällen
enthielten die erteilten Genehmigungen Auflagen zum Ort der Ersatzpflanzung und
dem spätestmöglichen Zeitpunkt ihrer Realisierung?
8. Wie und mit welchem
Ergebnis wurde die Einhaltung dieser Auflagen kontrolliert?
9. In welcher Höhe hat
die Stadt Potsdam seit 1993 jährlich Ausgleichszahlungen für Baumfällungen
beauflagt und welche Beträge sind davon noch offen (bitte nach Jahr der
Genehmigungserteilung getrennt aufschlüsseln.)?
10. Welche
Mittel hat die Stadt Potsdam davon jährlich für Ersatzpflanzungen investiert?
11. Welche
umweltpolitischen Konsequenzen beabsichtigt der Oberbürgermeister aus der
Tatsache zu ziehen, daß Bauherren nicht selten keine konkreten Orte für
Ersatzpflanzungen vorgeschlagen werden können?
12. Ist insbesondere mit einer
Genehmigungspraxis zu rechnen, die auf den Erhalt statt auf den Ersatz setzt?
13. Welche Möglichkeiten sieht der
Oberbürgermeister, die gesetzlichen Vorgaben zur Erhaltung
von Bäumen und
anderen
Naturgütern bei Bauvorhaben schon in der Planung besser vorzubereiten und bei der
Durchführung
besser
umzusetzen?
14. Wie können die ökologischen
Gegebenheiten bei Bauvorhaben besser berücksichtigt werden
und welche
Maßnahmen
wurden im Rahmen der Verwaltungsreform dazu vorgesehen?
Die
Antwort auf die 14 Fragen wurde den Stadtverordneten am 30.09.02 schriftlich ausgereicht.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:
Die Große Anfrage soll durch die Fraktion
>Die Andere< eingebracht werden. Die Aussprache zur DS 02/SVV/0571 soll in der Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung im November erfolgen.
Abstimmung:
Der o. g.
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 22
Ja-Stimmen angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen.
Anschließend
wird die Große Anfrage durch den Stadtverordneten Kruschat namens der Fraktion
>Die Andere< eingebracht.
Der
amtierende Oberbürgermeister Herr
Jakobs nimmt danach auf die
schriftliche Beantwortung Bezug und schlägt auf Grund des erhöhten Nachfragebedarfs seitens der
Fraktion >Die Andere einen
Gesprächstermin zur Klärung der offenen Fragen vor.