02.10.2002 - 4.9 Gesellschaftsvertrag der Gemeinnützigen Wohn- u...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der o. g. DS zugestimmt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und der Hauptausschuss haben der o. g. DS mit Änderungen zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsse, Anlage 2,  schriftlich ausgereicht wurden.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Kruczek beantragt namens der Fraktion BürgerBündnis:

 

Im § 10 Abs. 5 ist der  1. Punkt mit dem Wortlaut:

Gewährung von Darlehen an die Geschäftsführer, die Prokuristen, die Handlungsbevollmächtigten und deren Angehörige.

zu streichen.

 

Des Weiteren beantragt die Fraktion BürgerBündnis, über die Streichung der Wortgruppe:  „..., die Fachleute auf dem Arbeitsgebiet des Unternehmens sind.“ im § 8 Abs. 2 c in namentlicher Abstimmung zu befinden.

 

 

In der Diskussion nimmt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner  Bezug auf die vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen und erklärt der  das Einverständnis zur Streichung des 1. Punktes  im  § 10 Punkt 5 sowie zur geänderten Fassung des § 8 Abs. 2 c.

Weiterhin wird durch den Beigeordneten folgende Korrektur vorgenommen: Im § 3 Abs. 1 ist in der 2. Zeile statt "Kommunalverfassung" einzusetzen: "Gemeindeordnung".

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD, beantragt:

 

Im § 15 wird hinter jedem Wort "Mieterbeiräte" eingefügt: "/Mieternetzwerke".

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Bruch beantragt namens der Fraktion CDU:

 

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ergänzen:

Die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zu den im § 7 Abs. 1 Punkt 10 (Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer) und  Punkt 12. (Befreiung der Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB) benannten Aufgaben bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

 

Anschließend erfolgt  entsprechend dem Antrag der Fraktion BürgerBündnis die namentliche Abstimmung über die geänderte Textfassung des § 8 Abs. 2 c:

 

Die Streichung des letzten Halbsatzes im § 8 Abs. 2 c)  mit dem Wortlaut: „..., die Fachleute auf dem Arbeitsgebiet des Unternehmens sind.“ und somit die Fassung:

c) fünf von der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder, für deren Auswahl die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind.

 

Ergebnis:

31 Stadtverordnete haben mit „JA“ gestimmt.

  7 Stadtverordnete haben mit „Nein“ gestimmt.

  1 Stadtverordnete hat sich der Stimme enthalten.

 

Damit ist die geänderte Textfassung des Punktes 2 c im § 8 angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die nachfolgend aufgeführten durch den Hauptausschuss empfohlenen Änderungen/Ergänzungen:

 

§ 3 Abs. 1       

Gegenstand des Unternehmens ist  die Erhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes und seine den Grundsätzen der Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechende ständige bedarfsgerechte Erweiterung durch eine kontinuierliche Investitionstätigkeit sowie  ein darauf abgestimmtes Betreiben von Immobiliengeschäften im Rahmen der kommunalen Aufgaben gemäß § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg.

 

§ 6 Abs. 1:      

Ergänzung um die Passage aus dem bisherigen § 11 Abs. 1:

Die Geschäftsführung unterrichtet zeitgleich  das Büro der StVV der Landeshauptstadt Potsdam unter Angabe der Tagesordnung über die Einberufung der Gesellschafterversammlung. Diese Unterrichtspflicht gilt ebenso bei der Einberufung außerordentlicher Gesellschafterversammlungen.

 

§ 10 Abs. 5:

der letzte Absatz wird zu Abs. 6 (Sofern der Abschluss eines Geschäfts ... zu informieren.) und erhält folgende Fassung:

Sofern der Abschluss eines Geschäfts im Interesse der Gesellschaft keinen Aufschub duldet, weil wichtige Belange der Gesellschaft gefährdet werden und absehbar ist, dass der Aufsichtsrat nicht rechtzeitig über das Geschäft beschließen kann, darf die Geschäftsführung das Geschäft abschließen, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dem Geschäft zugestimmt hat und wenn sie nach pflichtgemäßem Ermessen annehmen darf, dass der Aufsichtsrat das Geschäft genehmigen werde.

 

§ 7 Abs. 1:

Ergänzung um einen Punkt 16:

Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

 

werden

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Abstimmung:

Die nachfolgend durch den Rechnungsprüfungsausschuss empfohlenen Änderungen/Ergänzungen:

 

Erweiterung des 2. Absatzes des  Beschlusstextes:

Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von  § 113 Abs. 2 Nr.   4 GO bei der GEWOBA und ihrer Tochterunternehmen beauftragt.

 

Der Gesellschaftsvertrag wird im § 3 Abs. 4 erweitert:

..., soweit der Landeshauptstadt eine angemessene Einflussnahme unter Berücksichtigung des § 13 GV ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand ....

 

werden

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Abstimmung:

Die durch die Fraktion BürgerBündnis beantragte Streichung des 1. Satzes im § 10 Abs. 5 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Abstimmung:

Die durch die Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD, beantragte Ergänzung im § 15 – Einfügung des Wortes „/Mieternetzwerke“ wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die durch die Fraktion CDU beantragte Ergänzung der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zu den im § 7 Abs. 1 Punkt 10.  und  12. benannten Aufgaben wird

 

mit  17 Ja-Stimmen

und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Reduzieren

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

den in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Gemeinnützigen Wohn- und Baugesellschaft mbH (GEWOBA).

 

Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2 Nr. 4 GO bei der GEWOBA  und ihrer Tochterunternehmen beauftragt.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.