02.10.2002 - 4.9 Gesellschaftsvertrag der Gemeinnützigen Wohn- u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung
- Datum:
- Mi., 02.10.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der o. g. DS zugestimmt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
und der Hauptausschuss haben der o. g. DS mit Änderungen zugestimmt, die
den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsse, Anlage 2, schriftlich ausgereicht wurden.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Kruczek beantragt namens der Fraktion BürgerBündnis:
Im § 10 Abs. 5 ist der 1. Punkt mit dem Wortlaut:
Gewährung von Darlehen an die Geschäftsführer, die Prokuristen,
die Handlungsbevollmächtigten und deren Angehörige.
zu streichen.
Des Weiteren beantragt die Fraktion BürgerBündnis, über die
Streichung der Wortgruppe: „..., die
Fachleute auf dem Arbeitsgebiet des Unternehmens sind.“ im § 8 Abs. 2 c
in namentlicher Abstimmung zu befinden.
In der Diskussion nimmt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung
und Service Herr Exner Bezug auf
die vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Hauptausschuss empfohlenen
Änderungen und erklärt der das
Einverständnis zur Streichung des 1. Punktes im § 10 Punkt 5
sowie zur geänderten Fassung des § 8 Abs. 2 c.
Weiterhin wird durch den Beigeordneten folgende Korrektur
vorgenommen: Im § 3 Abs. 1 ist in der 2. Zeile statt
"Kommunalverfassung" einzusetzen: "Gemeindeordnung".
Ergänzungsantrag:
Die Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD, beantragt:
Im § 15 wird hinter jedem Wort "Mieterbeiräte" eingefügt:
"/Mieternetzwerke".
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Bruch beantragt namens der Fraktion CDU:
Der Beschlusstext ist wie folgt zu ergänzen:
Die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zu den im § 7
Abs. 1 Punkt 10 (Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer) und Punkt 12. (Befreiung der
Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB) benannten Aufgaben
bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Hauptausschuss der
Stadtverordnetenversammlung.
Anschließend
erfolgt entsprechend dem Antrag
der Fraktion BürgerBündnis die namentliche Abstimmung über die geänderte
Textfassung des § 8 Abs. 2 c:
Die
Streichung des letzten Halbsatzes im § 8 Abs. 2 c) mit dem Wortlaut: „..., die
Fachleute auf dem Arbeitsgebiet des Unternehmens sind.“ und somit die
Fassung:
c) fünf von der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende
Mitglieder, für deren Auswahl die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich
sind.
Ergebnis:
31 Stadtverordnete haben mit „JA“ gestimmt.
7 Stadtverordnete
haben mit „Nein“ gestimmt.
1 Stadtverordnete
hat sich der Stimme enthalten.
Damit ist die geänderte Textfassung des Punktes 2 c im § 8 angenommen.
Abstimmung:
Die
nachfolgend aufgeführten durch den Hauptausschuss empfohlenen
Änderungen/Ergänzungen:
§ 3 Abs. 1
Gegenstand des Unternehmens ist die Erhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes
und seine den Grundsätzen der Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam
entsprechende ständige bedarfsgerechte Erweiterung durch eine kontinuierliche
Investitionstätigkeit sowie ein
darauf abgestimmtes Betreiben von Immobiliengeschäften im Rahmen der kommunalen
Aufgaben gemäß § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg.
§ 6 Abs. 1:
Ergänzung um die Passage aus dem bisherigen § 11 Abs. 1:
Die Geschäftsführung unterrichtet zeitgleich das Büro der StVV der Landeshauptstadt
Potsdam unter Angabe der Tagesordnung über die Einberufung der Gesellschafterversammlung.
Diese Unterrichtspflicht gilt ebenso bei der Einberufung außerordentlicher
Gesellschafterversammlungen.
§ 10 Abs. 5:
der letzte Absatz wird zu Abs. 6 (Sofern der Abschluss eines
Geschäfts ... zu informieren.) und erhält folgende Fassung:
Sofern der Abschluss eines Geschäfts im Interesse der Gesellschaft
keinen Aufschub duldet, weil wichtige Belange der Gesellschaft gefährdet werden
und absehbar ist, dass der Aufsichtsrat nicht rechtzeitig über das Geschäft
beschließen kann, darf die Geschäftsführung das Geschäft abschließen, wenn
der Vorsitzende des Aufsichtsrats dem Geschäft zugestimmt hat und wenn sie nach
pflichtgemäßem Ermessen annehmen darf, dass der Aufsichtsrat das Geschäft
genehmigen werde.
§ 7 Abs. 1:
Ergänzung um einen Punkt 16:
Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten.
werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die
nachfolgend durch den Rechnungsprüfungsausschuss empfohlenen
Änderungen/Ergänzungen:
Erweiterung
des 2. Absatzes des
Beschlusstextes:
Das
Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2 Nr. 4 GO bei der GEWOBA und ihrer
Tochterunternehmen beauftragt.
Der
Gesellschaftsvertrag wird im § 3 Abs. 4 erweitert:
...,
soweit der Landeshauptstadt eine angemessene Einflussnahme unter
Berücksichtigung des § 13 GV ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand
....
werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die durch
die Fraktion BürgerBündnis beantragte Streichung des 1. Satzes im § 10 Abs. 5
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die durch
die Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD, beantragte Ergänzung im § 15 –
Einfügung des Wortes „/Mieternetzwerke“ wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die durch
die Fraktion CDU beantragte Ergänzung der
Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zu den im § 7 Abs. 1 Punkt
10. und 12. benannten Aufgaben wird
mit 17 Ja-Stimmen
und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
den
in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Gemeinnützigen Wohn- und
Baugesellschaft mbH (GEWOBA).
Das
Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2
Nr. 4 GO bei der GEWOBA und ihrer
Tochterunternehmen beauftragt.