02.10.2002 - 4.10 Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 02.10.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die zustimmenden
Stellungnahmen der Ausschüsse für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz
sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen vor.
Die
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller gibt bekannt, dass der Stadtverordnete
Lehmann, Fraktion CDU, seine Befangenheit erklärt und während der
Behandlung der o. g. DS den Sitzungssaal verlassen hat.
Die
Stadtverordnete Hüneke erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der
Abstimmung der o. g. DS mit "Nein" gestimmt hat.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 51 „Trebbiner Straße" ist in seinem räumlichen
Geltungsbereich in die
Bebauungspläne Nr. 51-1 „Am
Silbergraben" und Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße" zu teilen
(Anlage 1a).
2.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen
(Anlage 2).
3. Der
Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am
Silbergraben" gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ergänzen, die Ergänzung ist gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 3).