02.10.2002 - 4.10 Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Beb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die zustimmenden Stellungnahmen der Ausschüsse für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen vor.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller gibt bekannt, dass der Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU, seine Befangenheit erklärt und während der Behandlung der o. g. DS den Sitzungssaal verlassen hat.

 

 

Die Stadtverordnete Hüneke erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung der o. g. DS mit "Nein" gestimmt hat.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Trebbiner Straße" ist in seinem räumlichen Geltungsbereich in die

    Bebauungspläne Nr. 51-1 „Am Silbergraben" und Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße" zu teilen

    (Anlage 1a).

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    öffentlich auszulegen (Anlage 2).

 

3.   Der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben" gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ergänzen, die Ergänzung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 5 Gegenstimmen.