06.11.2002 - 5.1 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Jugend, Soziales und Wohnen
- Datum:
- Mi., 06.11.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bereich Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Den Änderungen/Ergänzungen
der Vorlage (Ergänzung um einen Punkt 5 und Erweiterung des Punktes finanzielle
Auswirkungen und somit die Neugestaltung der Anlagen), die den Stadtverordneten mit Schreiben vom
26.09. und 11.10.2002 ausgereicht wurden, haben der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und
der Jugendhilfeausschuss zugestimmt.
Abstimmung:
Die
Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 5. wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die
Änderungen der Anlagen der DS 02/SVV/00374 werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Grundlage
für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der
freien Jugendhilfe ist die in der Anlage beigefügte Richtlinie, die mit Wirkung
zum 01.01.2003 in Kraft tritt.
2. Diese Richtlinie findet unmittelbar Anwendung auf die
Finanzierung und die Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien
Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam.
3. Für
den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 werden abweichend von der Richtlinie
zur Finanzierung von KITA´s in freier Trägerschaft vom 12.03.1997 (Drucksache
Nr. 97/0149/1) folgende Zuschüsse gewährt:
- Es erfolgt keine
Kostensatzvereinbarung.
Der
freie Träger erhält einen Zuschuss auf der Grundlage der für das Jahr 2001 vereinbarten Platzkosten.
Einer angemessenen Erhöhung kann bei Nachweis einer sparsamen Betriebsführung
und bei Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten auf Antrag
zugestimmt werden. Vor Erteilung eines Festsetzungsbescheides erfolgt durch den
freien Träger die Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises.
4. Bestehende
Mietverträge zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den freien Trägern von
KITA´s werden nicht verlängert. Vor Ablauf des Mietvertrages ist ein neuer
Mietvertrag anzubieten.
Die
Landeshauptstadt Potsdam strebt an, bestehende Mietverträge noch während der
Laufzeit so zu ändern, dass Mietzahlungen an die Stadt auf der Grundlage der
tatsächlichen Wert- und Nutzungsverhältnisse des Objektes erfolgen. Bei
Nichteinigung besitzt der freie Träger Bestandsschutz.
5. Nachfolgende
Ziele sind umzusetzen:
- Die
Richtlinie als Steuerungsinstrument soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass
sich die Ausgaben für Kindertagesbetreuung am Durchschnitt der kreisfreien
Städte orientieren lassen.
- Angemessene
Zuschüsse werden auf der Grundlage von einheitlichen, klar definierten,
transparenten Kostenstrukturen zur Sicherstellung des Betriebes der Einrichtung
ausgereicht.