06.11.2002 - 5.1 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Den Änderungen/Ergänzungen der Vorlage (Ergänzung um einen Punkt 5 und Erweiterung des Punktes finanzielle Auswirkungen und somit die Neugestaltung der Anlagen),  die  den Stadtverordneten mit Schreiben vom 26.09. und 11.10.2002 ausgereicht wurden, haben der Ausschuss für  Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Jugendhilfeausschuss zugestimmt. 

 

Abstimmung:

Die Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 5. wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die Änderungen der Anlagen der DS 02/SVV/00374 werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

 

                                        

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.                Grundlage für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe ist die in der Anlage beigefügte Richtlinie, die mit Wirkung zum 01.01.2003 in Kraft tritt.

 

2.   Diese Richtlinie findet unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung und die Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

3.   Für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 werden abweichend von der Richtlinie zur Finanzierung von KITA´s in freier Trägerschaft vom 12.03.1997 (Drucksache Nr. 97/0149/1) folgende Zuschüsse gewährt:

 

      -  Es erfolgt keine Kostensatzvereinbarung.

      Der freie Träger erhält einen Zuschuss auf der Grundlage der für das  Jahr 2001 vereinbarten Platzkosten. Einer angemessenen Erhöhung kann bei Nachweis einer sparsamen Betriebsführung und bei Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten auf Antrag zugestimmt werden. Vor Erteilung eines Festsetzungsbescheides erfolgt durch den freien Träger die Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises.

 

4.                Bestehende Mietverträge zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den freien Trägern von KITA´s werden nicht verlängert. Vor Ablauf des Mietvertrages ist ein neuer Mietvertrag anzubieten.

Die Landeshauptstadt Potsdam strebt an, bestehende Mietverträge noch während der Laufzeit so zu ändern, dass Mietzahlungen an die Stadt auf der Grundlage der tatsächlichen Wert- und Nutzungsverhältnisse des Objektes erfolgen. Bei Nichteinigung besitzt der freie Träger Bestandsschutz.

 

5.    Nachfolgende Ziele sind umzusetzen:

 

-     Die Richtlinie als Steuerungsinstrument soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich die Ausgaben für Kindertagesbetreuung am Durchschnitt der kreisfreien Städte orientieren lassen.

 

-          Angemessene Zuschüsse werden auf der Grundlage von einheitlichen, klar definierten, transparenten Kostenstrukturen zur Sicherstellung des Betriebes der Einrichtung ausgereicht.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage