06.11.2002 - 6.8 Liegegebühren auf städtischen Bootsplätzen

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

 

durch Antragstellerin zurückgezogen.

Reduzieren

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebühren für Gastlieger auf städtischen Bootsplätzen den in Brandenburg üblichen Konditionen anzupassen.