06.11.2002 - 7.10 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 93 "Kle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.  Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 93 „Kleingartenanlage Marquardter Damm" entsprechend Anlage 1 und 1a entschieden.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 93 „Kleingartenanlage Marquardter Damm" wird gemäß § 10 BauGB als  Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.