06.11.2002 - 7.14 Risikoabschätzung "Karli"-Verkauf

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch den Antragsteller in persona eingebracht.

 

Die durch den Stadtverordneten Kruczek namens der Fraktion BürgerBündnis gemäß § 36 Abs. 2  der Gemeindeordnung verlangten Informationen werden auf Empfehlung des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner durch  Frau Fischer als Mitglied des Aufsichtsrates   im nicht öffentlichen Teil der Sitzung gegeben.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Vor Abstimmung der SVV über die Bestellung des Erbbaurechtes am Karl-Liebknecht-Stadion zu Gunsten des SV Babelsberg 03 unterrichtet die Stadtverwaltung die Stadtverordneten umfassend über die dem Aufsichtsrat vorliegenden Informationen zu den inzwischen öffentlich thematisierten Insolvenzgefahren für den Regionalligisten, um das mit Beschlussvorlage 02/SVV/0725 verbundene Risiko verantwortungsvoll abschätzen zu können.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.