04.12.2002 - 4.3 Satzungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Änderu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Vorlage zugestimmt und empfiehlt,  den vorletzten Absatz bei den finanziellen Auswirkungen wie folgt zu ändern:

Die erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004.

 

Der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz schließt sich dieser Empfehlung an.

 

 

Änderungsanträge:

Der Stadtverordnete Dr. Menning, Fraktion SPD, beantragt:

 

1.    In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 – 3 wird die GRZ mit 0,2 (statt 0,3) und die GF mit 0,4 (statt 0,6) festgesetzt.

 

2.    Auf der Fläche für Gemeinbedarf  sind keine lärmintensiven Anlagen, wie z. B. eine Minigolfanlage, zugelassen. Das betrifft nicht Schule und Kindertagesstätten.

 

Abstimmung:

Der Punkt 1 dieses Änderungsantrages wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Der Punkt 2 dieses Änderungsantrages wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die  von den Fachausschüssen empfohlene Änderung bei den finanziellen Auswirkungen (vorletzter Absatz) wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die

     Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung der 2. (vereinfachten) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg" entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1c).

 

2. Die 2. (vereinfachte) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 "Bornim-Hügelweg" wird gemäß §     10    BauGB als Satzung     beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.