04.12.2002 - 4.3 Satzungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 04.12.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Vorlage zugestimmt und empfiehlt, den vorletzten Absatz bei den
finanziellen Auswirkungen wie folgt zu ändern:
Die
erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich
zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004.
Der Ausschuss
für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz schließt sich dieser
Empfehlung an.
Änderungsanträge:
Der
Stadtverordnete Dr. Menning, Fraktion SPD, beantragt:
1. In
den allgemeinen Wohngebieten WA 1 – 3 wird die GRZ mit 0,2 (statt 0,3) und die
GF mit 0,4 (statt 0,6) festgesetzt.
2. Auf
der Fläche für Gemeinbedarf sind
keine lärmintensiven Anlagen, wie z. B. eine Minigolfanlage, zugelassen. Das
betrifft nicht Schule und Kindertagesstätten.
Abstimmung:
Der Punkt
1 dieses Änderungsantrages wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 2
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Der Punkt
2 dieses Änderungsantrages wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 4
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die von den Fachausschüssen empfohlene
Änderung bei den finanziellen Auswirkungen (vorletzter Absatz) wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger
und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange zur öffentlichen Auslegung der 2. (vereinfachten) Änderung zum
Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg" entschieden (gemäß Anlage 1a bis
1c).
2. Die 2.
(vereinfachte) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 "Bornim-Hügelweg"
wird gemäß §
10 BauGB als
Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.