04.12.2002 - 7.19 Verrechnung Verbindlichkeiten SVB 03

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Kruczek, Fraktion BürgerBündnis, eingebracht - mit der anschließenden Überweisung der DS 02/SVV/0891 in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie in den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

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Beschlusstext:

 

1.   Der nach Abschluss der Erbbaurechtsregelung auf 150.000 € pro Jahr festgelegte städtische Zuschuss an den SV Babelsberg 03 wird mit dessen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt vollständig verrechnet.

 

2.   Dabei ist unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes zu gewährleisten, dass die bisherigen städtischen Forderungen an den SVB 03 gemäß Punkt 6 der Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung durch den buchmäßigen Nachweis in ihrer Höhe überprüft werden und die Verzinsung rückständiger Entgelte entsprechend den zwischen Stadt und SVB bestehenden Verträgen vorgenommen wird.