04.12.2002 - 7.22 Städtebauliches Gestaltungskonzept Wasserseite...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0898 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext

 

 

1. das Städtebauliche Gestaltungskonzept "Wasserseite" wird als teilräumliche Ergänzung des Ufer- und Stegkonzeptes (DS 02/SVV/0630) zur Schaffung eines Orientierungsrahmens für stadtgestalterische Fragen zur Kenntnis genommen (s. Anlagen)

 

2. für die Berücksichtigung stadtgestalterischer Fragen bei der Aufstellung von im Geltungsbereich    dieses Städtebaulichen Gestaltungskonzeptes liegenden Bebauungsplänen sollen folgende Gestaltungsprinzipien als Orientierungsrahmen verwendet werden:

   - Freihaltung der Uferzonen von Bebauung in einer Tiefe von 30 m und

     Herstellung eines öffentlich zugänglichen Uferwegs

   - Gliederung des Siedlungskörpers durch Grünzäsuren und Blickfenster mit

     öffentlicher Zugänglichkeit zur Uferzone

   - Begrenzung der Höhen der uferseitig angrenzenden Gebäude auf 15 m

   - offene Bauweise der uferseitig angrenzenden Gebäude

 

3. vorrangig für die Gebiete

    - Zeppelinstraße/"Kraftwerk Nord"

    - Brückenkopf Humboldtbrücke

    sind im Rahmen der hier durchzuführenden Planungen die Möglichkeiten zur Umsetzung der

    Gestaltungsvorschläge zu prüfen.

 

 

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