04.12.2002 - 7.9 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 35-1 Nör...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 04.12.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu dieser
DS wurde ein Austauschblatt (Lageplan)
ausgereicht.
Die
Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Jäkel, Fraktion PDS, beantragt:
Der
Beschlusstext ist um einen Punkt 5 zu ergänzen:
Im
Plangebiet werden 22 Parzellen für Gärten eingeordnet. Es handelt sich hier um
einen Kleingartenbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 6.300 m² sowie um eine
Wegefläche von 360 m² und eine Gemeinschaftsfläche mit Parkplätzen von 175 m².
Die Aufteilung selbst und die Detailplanung werden im Gespräch mit den
jeweiligen Nutzern optimiert, insbesondere zum Erhalt bestehender Kleingärten.
Für die
vertragliche Grundlage ist jedoch die Fläche, die hier angegeben ist,
maßgeblich. Die betreffende Fläche wird im Planungsprozess verbindlich als
Grünfläche/Garten entsprechend Anlage gesichert.
Weiterhin
ist die Anlage Planzeichnung auszutauschen gegen beiliegende aktualisierte Planzeichnung.
In der
Diskussion wird der letzte Satz durch den Stadtverordneten Jäkel zurückgezogen.
Hinsichtlich
des aktualisierten Lageplans, der als Austauschblatt ausgereicht wurde, ist
Folgendes wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen:
Die
wörtliche Wiedergabe des Redebeitrages ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Abstimmung:
Der
Änderungsantrag des Stadtverordneten Jäkel, Fraktion PDS, wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
1. Der
Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt" ist auf der Grundlage
der beigefügten Planungskonzeption für die Entwicklung der Fläche zwischen
Ludwig- Richter- Straße und Tizianstraße fortzuführen (s. Anlage).
2. Bei
der Fortführung des Bebauungsplans sind folgende Bedingungen durch die
Beteiligten zu erfüllen:
a. die
Erarbeitung einer abschlussreifen Vereinbarung zur Gewährleistung
städtebaulich- gestalterischer Qualitäten zwischen der Grundstücks-
Eigentümergemeinschaft bzw. dem Endinvestor und der Stadt bis zur Herbeiführung
des Beschlusses zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-1
„Nördliche Berliner Vorstadt"
b. die
Erarbeitung eines abschlussreifen Vertrags zur Verlagerung der in der
Planungskonzeption enthaltenen Kleingartenflächen sowie zur gestalterischen
Einbindung der Gartenanlage in ein hochwertiges Umfeld und zum Umfang der in
der neu abgegrenzten Anlage zu schaffenden Parzellen zwischen dem VGS und der
Grundstücks- Eigentümergemeinschaft bzw. dem Endinvestor bis zur Herbeiführung
des Beschlusses zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-1
„Nördliche Berliner Vorstadt"
c. der Abschluss eines
Erschließungsvertrags
zwischen der Grundstücks- Eigentümergemeinschaft bzw. dem Endinvestor bis zur
Planreife nach § 33 BauGB.
3.
Das Verfahren zum Bebauungsplan
Nr. 35-1 „Nördliche
Berliner
Vorstadt" ist mit
Priorität 1 entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung
zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2) und zur Revision der Prioritätenfestlegung vom
03.07.2002 (DS 02/SVV/0432) fortzuführen.
4. Der
Umfang öffentlicher Grünflächen im Planungsbereich soll zugunsten
wirtschaftlich nutzbarer Flächen
reduziert werden, wenn die öffentliche Durchwegung parallel zur Berliner Straße
entsprechend den Vorgaben des Flächennutzungsplans gewährleistet wird, zur
Vermeidung von Schleichverkehren eine Unterbrechung des Verkehrsgerüstes
erfolgt und - nach Prüfung der Erfordernis im weiteren Bebauungsplanverfahren -
die Realisierung eines öffentlichen Spielplatzes an der Durchwegung
sichergestellt ist. Eine ortsnahe Kompensation von naturschutzrechtlichen
Eingriffen wird angestrebt.
Ob
und in wie weit die Eingriffskompensationen vollständig im Bereich der neu zu
schaffenden Baulandflächen und der Kleingartenflächen möglich ist, wird im
Rahmen des folgenden Bauleitplanverfahrens und der dabei vorzunehmenden
Abwägung zu klären sein.
5. Im
Plangebiet werden 22 Parzellen für Gärten eingeordnet. Es handelt sich hier um
einen Kleingartenbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 6.300 m² sowie um eine
Wegefläche von 360 m² und eine Gemeinschaftsfläche mit Parkplätzen von 175 m².
Die Aufteilung selbst und die Detailplanung werden im Gespräch mit den
jeweiligen Nutzern optimiert, insbesondere zum Erhalt bestehender Kleingärten.
Für die vertragliche Grundlage ist jedoch die Fläche,
die hier angegeben ist, maßgeblich. Die betreffende Fläche wird im Planungsprozess
verbindlich als Grünfläche/Garten entsprechend Anlage gesichert.