31.01.2007 - 8.24 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 32 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 13 Ja-Stimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 105 „Neuendorfer Straße/Gerlachstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  aufzustellen.

Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 1+ 2).

 

2.      Die Satzung über den Vorhaben– und Erschließungsplan Nr.12 „Freizeitpark Drewitz“ soll gemäß §13 BauGB aufgehoben und zu diesem Zweck öffentlich ausgelegt werden.

Der  Beschluss  über  die  Vereinfachte Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark  Drewitz“  vom  27.01.1999  (DS 99/089/1)  gemäß  §  10 Abs. 1  i.V.m.  §  1 Abs. 8 BauGB wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen