31.01.2007 - 8.24 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.24
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 31.01.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 32
Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 13
Ja-Stimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 105 „Neuendorfer Straße/Gerlachstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB aufzustellen.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 1+ 2).
2.
Die Satzung über
den Vorhaben– und Erschließungsplan Nr.12 „Freizeitpark Drewitz“ soll gemäß §13
BauGB aufgehoben und zu diesem Zweck öffentlich ausgelegt werden.
Der Beschluss über die Vereinfachte Änderung zum Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark
Drewitz“ vom 27.01.1999 (DS 99/089/1)
gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB wird aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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