31.01.2007 - 8.25 Auslegungsbeschluss zur ersten (förmlichen) Änd...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/0014 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.                  Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB wird über die Anregungen der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf  der ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L entsprechend Anlage 1a und Anlage 1b entschieden.

 

2.                  Die erste (förmliche) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L (siehe Anlagen 1 und 2) ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage