31.01.2007 - 8.11 Umzug der Eisenhart-Grundschule

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Diese Vorlage wird gemeinsam mit der DS 07/SVV/0054 und 07/SVV/0018 behandelt.

 

Die DS 06/SVV/1029 wird von der Stadtverordneten Klotz namens der Fraktion DIE LINKE. PDS eingebracht und anschließend in den Ausschuss für Bildung und Sport überwiesen.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Schubert beantragt namens der Fraktion SPD:

 

Die o. g. DS ist um einen Punkt zu ergänzen:

Die Sanierung aller Fenster und die vollständige malermäßige Instandsetzung der Unterrichtsräume in der Burgstraße ist bis zum Beginn des Schuljahres 2006/2007 umzusetzen.

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Keilholz beantragt namens der Fraktion Die Andere:

 

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ändern:

 

1.      Auf Seite 2 wird unter Punkt 1, Erhalt der bestehenden pädagogischen Konzeptionen beider Grundschulen für einen Übergangszeitraum die Wortgruppe „für einen Übergangszeitraum“ gestrichen.

 

Der Punkt 2 entfällt damit. Die folgende Nummerierung ändert sich entsprechend.

 

2.      Punkt 4. wird um folgenden Satz ergänzt:

Ein evtl. Umzug der Eisenhartschule erfolgt erst nach Abschluss der erforderlichen  Sanierung des Standortes Rosa-Luxemburg-Schule.

 

3.      Als zusätzlicher Punkt wird hinzugefügt:

Beide Schulnamen bleiben nach dem Umzug erhalten.

 

Die von den Fraktionen SPD und Die Andere beantragten Änderungen und Ergänzungen werden ebenfalls in den Ausschuss für Bildung und Sport überwiesen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass der gegenwärtig diskutierte Umzug der Eisenhart-Grundschule an den künftigen Standort der Innenstadtgrundschule Burgstraße (siehe Schulentwicklungsplanung 2004 – 2009 der Landeshauptstadt Potsdam) in gleichberechtigtem Zusammenwirken von Schulträger und Schulkonferenzen der Eisenhart- wie der Rosa-Luxemburg-Schule geprüft wird.

 

Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:

 

  1. Erhalt der bestehenden pädagogischen Konzeptionen beider Grundschulen für einen Übergangszeitraum.

 

  1. Erarbeitung eines neuen pädagogischen Konzeptes für das erste Schuljahr am gemeinsamen Standort auf der Basis der bisherigen Konzeptionen beider Grundschulen.

 

  1. Sicherstellung des Einsatzes der bisherigen Lehrkräfte beider Schulen am neuen Standort.

 

  1. Erarbeitung eines umfassenden Sanierungsplanes für den Grundschulstandort Burgstraße.

 

  1. Gewährleistung kindgerechter sicherer Schulwege zum neuen Standort Burgstraße.

 

  1. Gewährleistung der Hortbetreuung durch die bisherigen Träger der Einrichtungen (AWO und Fröbel) bis zu einer evtl. abzuschließenden Kooperationsvereinbarung.

 

Dem Ausschuss für Bildung und Sport und dem Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen bis zur Sommerpause über den erreichten Arbeitsstand zu berichten.