07.03.2007 - 6.9 Durchwegung des städtischen Grundstücks am Grie...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Stadtverordnete Schröder, Fraktion CDU, hat zu Beginn der Behandlung dieser Vorlage seine Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Die Ausschüsse für Finanzen und für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft haben die Vorlage abgelehnt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit nachfolgend geänderten Beschlussvorschlag zugestimmt, der zur Abstimmung gestellt wird:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam setzt den Uferweg um den Griebnitzsee auf dem Grundstück des ehemaligen Zeltplatzes Steinstücken fort. Der Oberbürgermeister trägt in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der „Pro Potsdam“ dafür Sorge, dass die städtische Gesellschaft in diesem Sinne auf dem Grundstück tätig wird.

Die Durchwegung an der Grenze des Naturschutzgebietes als Fortführung des Uferweges um den Griebnitzsee wird durch die städtische Gesellschaft als Eigentümerin der Fläche grundbuchlich gesichert.

Bei Verkauf des Grundstückes durch die Landeshauptstadt Potsdam oder eine ihrer Gesellschaften ist für einen Bestand der Durchwegung Sorge zu tragen.

Mit den Eigentümern des blockierenden Zwischengrundstückes sind Verhandlungen mit dem Ziel eines besseren Anschlusses des Uferweges zu führen.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 9 Ja-Stimmen.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion SPD ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam setzt den Uferweg um den Griebnitzsee auf dem Grundstück des ehemaligen Zeltplatzes Steinstücken fort. Der Oberbürgermeister trägt in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der „Pro Potsdam“ dafür Sorge, dass die städtische Gesellschaft in diesem Sinne auf dem Grundstück tätig wird.  

Die Durchwegung als Fortführung des Uferweges um den Griebnitzsee wird durch die städtische Gesellschaft als Eigentümerin der Fläche grundbuchlich gesichert.

Bei Verkauf des Grundstückes durch die Landeshauptstadt Potsdam oder eine ihrer Gesellschaften ist für einen Bestand der Durchwegung Sorge zu tragen.

 

 

 

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