07.03.2007 - 6.9 Durchwegung des städtischen Grundstücks am Grie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 07.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- abgelehnt
Der
Stadtverordnete Schröder, Fraktion CDU, hat zu Beginn der Behandlung dieser
Vorlage seine Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung
nicht teilgenommen.
Die Ausschüsse
für Finanzen und für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft haben die
Vorlage abgelehnt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit nachfolgend geänderten Beschlussvorschlag zugestimmt, der zur Abstimmung gestellt wird:
Die Landeshauptstadt Potsdam setzt den Uferweg um den
Griebnitzsee auf dem Grundstück des ehemaligen Zeltplatzes Steinstücken fort.
Der Oberbürgermeister trägt in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der
„Pro Potsdam“ dafür Sorge, dass die städtische Gesellschaft in diesem Sinne auf
dem Grundstück tätig wird.
Die Durchwegung an der Grenze des Naturschutzgebietes als
Fortführung des Uferweges um den Griebnitzsee wird durch die städtische
Gesellschaft als Eigentümerin der Fläche grundbuchlich gesichert.
Bei Verkauf des Grundstückes durch die Landeshauptstadt Potsdam oder eine ihrer Gesellschaften ist für einen Bestand der Durchwegung Sorge zu tragen.
Mit
den Eigentümern des blockierenden Zwischengrundstückes sind Verhandlungen mit
dem Ziel eines besseren Anschlusses des Uferweges zu führen.
Abstimmungsergebnis:
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 9
Ja-Stimmen.
Entsprechend
dem Antrag der Fraktion SPD ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich in
die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift
als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam setzt den Uferweg um den
Griebnitzsee auf dem Grundstück des ehemaligen Zeltplatzes Steinstücken fort.
Der Oberbürgermeister trägt in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der
„Pro Potsdam“ dafür Sorge, dass die städtische Gesellschaft in diesem Sinne auf
dem Grundstück tätig wird.
Die Durchwegung als Fortführung des Uferweges um den
Griebnitzsee wird durch die städtische Gesellschaft als Eigentümerin der Fläche
grundbuchlich gesichert.
Bei Verkauf des Grundstückes durch die Landeshauptstadt
Potsdam oder eine ihrer Gesellschaften ist für einen Bestand der Durchwegung
Sorge zu tragen.