07.03.2007 - 7.16 Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebau...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 07/SVV/0104 wird vom Oberbürgermeister in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ ist im Teilbereich Lise-Meitner/Clara-Schumann-Straße in einem beschleunigten Änderungsverfahren gemäß § 13 a , Abs. 1 Satz 2 BauGB zu ändern (s. Anlage 1).

Der in Anlage 4 dargestellte Vorentwurf des städtebaulichen Konzeptes soll die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes sein.

 

  1. Das Verfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2)

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

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Anlagen zur Vorlage