07.03.2007 - 7.19 Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsp...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 07/SVV/0112 wird vom Oberbürgermeister in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).

 

2.      Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

4.      Die Vereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird gebilligt (s. Anlage 4).

 

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Anlagen zur Vorlage