04.04.2007 - 4.8 Errichtungsvertrag "Haus der Vereine" Am Luftsc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

Als Punkt 5. ist anzufügen:

In den Endverhandlungen der Nutzungsüberlassungsverträge ist als Ziel zu sichern, dass sich aus Betrieb und Erhaltung des Hauses der Vereine keine weiteren Belastungen für den städtischen Haushalt ergeben.

 

(Da der Wortlaut dieser Ergänzung mit der vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Ergänzung identisch ist, wird dieser nicht abgestimmt.)

 

 

Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:

 

Im 1. Punkt soll Folgendes angefügt werden:

Es werden zunächst nur 60.000,- € bewilligt, um damit die Ermittlung der Baukosten sicherzustellen.

Vor Freigabe weiterer Mittel muss der Finanzanteil der Nutzer sichergestellt und im Bankauszug voll nachgewiesen worden sein.

 

Im 3. Punkt soll Folgendes eingefügt werden:

„.........den jeweiligen Folgekosten gegenübergestellt werden.

In den Endverhandlungen der Nutzungsüberlassungsverträge ist als Ziel zu sichern, dass sich aus Betrieb und Erhaltung des Hauses der Vereine keine             weiteren Belastungen für den städtischen Haushalt ergeben.

Darüber hinaus sind der Stadtverordnetenversammlung ....“

 

Der  Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat sich den von den o. g. Ausschüssen empfohlenen Ergänzungen angeschlossen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Den Vereinen (Förderverein des KCP, OSC Potsdam, 1. FFC Turbine Potsdam, DLRG Landesverband Brandenburg, DLRG Ortsgruppe Potsdam) soll auf Grundlage von Überlassungsverträgen auf dem Gelände des Luftschiffhafens ein Gebäude zur Nutzung eines Vereinshauses „Haus der Vereine“ unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung zur Errichtung und zum Betrieb gesichert ist, zur Verfügung gestellt werden. Dies schließt die Ausreichung der Fördermittel durch das Land Brandenburg ebenso ein, wie die Bereitstellung der Mittel durch die LHP und die Vereine.

Es werden zunächst nur 60.000,- € bewilligt, um damit die Ermittlung der Baukosten sicherzustellen.

Vor Freigabe weiterer Mittel muss der Finanzanteil der Nutzer sichergestellt und im

Bankauszug voll nachgewiesen worden sein.

 

2.         Um das Vorhaben zeitlich nicht zu verzögern, ermächtigt die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister, vertreten durch die Geschäftsbereichsleiterin des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur, Sport die Verhandlungen mit den Vereinen und dem zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg zur Errichtung (Neubau oder Sanierung) eines Gebäudes „Haus der Vereine“ auf dem Gelände des Luftschiffhafens weiter zu betreiben. Im Rahmen der Errichtung wird die Landeshauptstadt hierbei die Bauherrenfunktion übernehmen.

 

3.    Nach Erstellung der Planungsunterlagen ist der Stadtverordnetenversammlung ein Entscheidungsvorschlag über die Errichtung des Gebäudes „Haus der Vereine“ vorzulegen, in dem die Kosten sowohl für den Neubau als auch die Sanierung mit den jeweiligen Folgekosten gegenübergestellt werden. In den Endverhandlungen der Nutzungsüberlassungsverträge ist als Ziel zu sichern, dass sich aus Betrieb und Erhaltung des Hauses der Vereine keine             weiteren Belastungen für den städtischen Haushalt ergeben.

Darüber hinaus sind der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Nutzungsüberlassungsverträge zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4.    Die LHP finanziert die Planungsleistungen vor. Dazu wird GB 2 ermächtigt, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung den im Plan 2007 unter der Haushaltsstelle 56501 96008 vorgesehenen Ansatz von 1,8 Mio. € i.H.v. bis zu 60 T€ ab dem 5.4.2007 zur Erstellung der HU-Bau in Anspruch zu nehmen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen