04.04.2007 - 6.7 Benachteiligung von Hartz IV Kindern

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Dr. Müller namens der Fraktion DIE  LINKE. PDS eingebracht.

 

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt  anschließend in einem Geschäftsordnungsantrag, dass sich die Stadtverordnetenversammlung mit diesem Antrag nicht befassen solle, da diese Angelegenheit gemäß  § 3 der Gemeindeordnung nicht Aufgabe der Gemeindevertretung sei“.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller schlägt  die Klärung der weiteren Verfahrensweise mit den Vorsitzenden der Fraktionen, dem Oberbürgermeister und dem Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service in einer Auszeit (19:52 Uhr bis 19:57 Uhr) vor.

Im Anschluss  legt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner dar, dass diese Angelegenheit im § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung zwar nicht eindeutig geregelt sei;  aber ein Antrag auf Nichtbefassung nicht rechtswidrig und somit nicht zu beanstanden sei

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag, dass sich die Stadtverordnetenversammlung nicht mit diesem Antrag befassen soll, wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 14 Ja-Stimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Die DS 07/SVV/0171 wird anschließend von der Antragstellerin Fraktion DIE LINKE. PDS in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen.

 

 

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. PDS ist der Redebeitrag des Stadtverordneten Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zu unterstützen.

 

Ziel dieser Bundesratsinitiative ist eine Korrektur des SGB II. Geldgeschenke zum Weihnachtsfest, zur Jugendweihe, Konfirmation und Erstkommunion sind als zweckbestimmte Einnahmen anzusehen und müssen anrechnungsfrei bleiben.

 

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelegung fordert die Stadtverordnetenversammlung den Bundesarbeitsminister Müntefering und die Bundesagentur für Arbeit auf, die interne Dienstanweisung zum SGB II unverzüglich zu ändern. Es ist eine Übergangsregelung im Sinne der Betroffenen zu schaffen, damit Geldgeschenke zu o. g. Anlässen anrechnungsfrei bleiben.

 

Der Oberbürgermeister übermittelt dem Bundesarbeitsminister und der Bundesagentur die Position der Stadtverordnetenversammlung Potsdam in einem entsprechenden Schreiben.