04.04.2007 - 6.7 Benachteiligung von Hartz IV Kindern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Datum:
- Mi., 04.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird von der Stadtverordneten Dr. Müller namens der Fraktion DIE LINKE. PDS eingebracht.
Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt anschließend in einem Geschäftsordnungsantrag, dass sich die Stadtverordnetenversammlung mit diesem Antrag nicht befassen solle, da diese Angelegenheit gemäß § 3 der Gemeindeordnung nicht Aufgabe der Gemeindevertretung sei“.
Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller schlägt die Klärung der weiteren Verfahrensweise mit den Vorsitzenden der Fraktionen, dem Oberbürgermeister und dem Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service in einer Auszeit (19:52 Uhr bis 19:57 Uhr) vor.
Im
Anschluss legt der Beigeordnete
für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner dar, dass diese Angelegenheit im
§ 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung zwar nicht eindeutig geregelt sei; aber ein Antrag auf Nichtbefassung
nicht rechtswidrig und somit nicht zu beanstanden sei
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag, dass sich die Stadtverordnetenversammlung nicht mit
diesem Antrag befassen soll, wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei
14 Ja-Stimmen
und
einigen Stimmenthaltungen.
Die
DS 07/SVV/0171 wird anschließend von der Antragstellerin Fraktion DIE LINKE.
PDS in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen.
Entsprechend
dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. PDS ist der Redebeitrag des Stadtverordneten
Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wörtlich in die Niederschrift
aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine
Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zu unterstützen.
Ziel dieser Bundesratsinitiative ist eine
Korrektur des SGB II. Geldgeschenke zum Weihnachtsfest, zur Jugendweihe,
Konfirmation und Erstkommunion sind als zweckbestimmte Einnahmen anzusehen und
müssen anrechnungsfrei bleiben.
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelegung fordert
die Stadtverordnetenversammlung den Bundesarbeitsminister Müntefering und die
Bundesagentur für Arbeit auf, die interne Dienstanweisung zum SGB II
unverzüglich zu ändern. Es ist eine Übergangsregelung im Sinne der Betroffenen
zu schaffen, damit Geldgeschenke zu o. g. Anlässen anrechnungsfrei bleiben.
Der Oberbürgermeister übermittelt dem
Bundesarbeitsminister und der Bundesagentur die Position der
Stadtverordnetenversammlung Potsdam in einem entsprechenden Schreiben.