06.06.2007 - 3.4 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu dieser Vorlage wurden den Stadtverordneten am 03.06.07 Austauschseiten (Anlage 1, Blatt 2 und 4 und Anlage 2 Blatt 16) ausgereicht.

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

Der Unterpunkt 3 ist wie folgt zu ergänzen:

Dazu werden ressortübergreifend alle Grundschulen so organisiert, dass die Hortbetreuung abgesichert ist und eine Doppelnutzung der Räume weitgehend vermieden wird.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Bildung und Sport empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage mit folgender Maßgabe zugestimmt:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zur DS 07/SVV/0182 nur unter der Bedingung, dass dem vorgelegten Ergänzungsantrag zugestimmt wird

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

  1. Die Planungen der Verwaltung zur Anpassung des Platzangebotes für die Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung sind ab Kita-Jahr 2008/09 für einen Zeitraum von 5 Jahren vorzunehmen.
  2. Die Voraussetzung dafür ist eine sozialräumlich orientierte Schulentwicklungsplanung besonders für Grundschulen, die  ebenfalls für einen Zeitraum von 5 Jahren vom zuständigen FB bis Dezember 2007 zu erarbeiten ist.
  3. Bestandteil der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen soll ab Schuljahr 2008/09 der Nachweis für die Absicherung der Hortbetreuung pro Schulstandort gem. § 45 SGB VIII sein.
  4. Eine Form des Nachweises für  Grundschulen mit Hortbetreuung im Schulhaus sollen gemeinsame Raumprogramme sein. Diese sind mit KIS, Schulverwaltung und den jeweiligen Schulleitungen und Hortträgern  zu erarbeiten, um die Sicherheit bes. für Freie Träger bei der mittelfristigen Planung der bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen für die Hort-Betreuung zu gewährleisten.
  5. In Vorbereitung und Durchführung der Sanierungen von Grundschulen sind die Bedarfe für die Hortbetreuung in die Grundsätze der Planungen aufzunehmen.

Das ist durch den KIS zu gewährleisten.

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Die Ortsbeiräte Golm, Groß Glienicke, Eiche, Marquardt, Fahrland und Neu Fahrland haben der Vorlage zugestimmt bzw. diese zur Kenntnis genommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung im Zeitraum Januar 2007 bis zum Ende des Kita Jahres 2007/08.

 

1.    Bereitstellung von insgesamt 10.761 Plätzen (Jahresdurchschnitt) gemäß §§ 1, 12 Kita - Gesetz bei 49  Trägern. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 und 2 auf  87 Kindertagesstätten, Tagespflege und andere Betreuungsformen. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Die Jahresdurchschnittsbelegungen gemäß der Anlagen in den einzelnen Altersgruppen können sich bei Bedarf verschieben. Die Obergrenze der möglichen Belegung ist die Anzahl der in der Betriebserlaubnis festgeschriebenen Platzkapazität. Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auszubauen.

 

2.       205 Plätze werden durch Potsdamer Kinder in anderen Wohnortgemeinden belegt. 154 Plätze werden außerhalb der Bedarfsplanung angeboten. Diese wurden bei der Ermittlung der Versorgungsquote nicht herangezogen und sind nicht in Punkt 1 enthalten, jedoch gemäß § 16 Kita Gesetz zu finanzieren.

 

3.       Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für Grundschulkinder in der Nähe von sowie an Schulstandorten, um dem stark anwachsenden Bedarf zu entsprechen.

          Dazu werden ressortübergreifend alle Grundschulen so organisiert, dass die Hortbetreuung abgesichert ist und eine Doppelnutzung der Räume weitgehend vermieden wird.

 

4.       Die Fortschreibung der Maßnahmeplanung erfolgt jährlich schuljahresgleich.

 

5.    Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

 

6.             Für das Kita-Jahr 2007/2008 ist unter Berücksichtigung eines bedarfgerechten Platzangebotes die Bereitstellung von insgesamt 11.120 Plätzen notwendig.

 

7.       Die Planungen der Verwaltung zur Anpassung des Platzangebotes für die Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung sind ab Kita-Jahr 2008/ 09 für einen Zeitraum von 5 Jahren vorzunehmen.

 

8.       Die Voraussetzung dafür ist eine sozialräumlich orientierte Schulentwicklungsplanung besonders für Grundschulen, die  ebenfalls für einen Zeitraum von 5 Jahren vom zuständigen FB bis Dezember 2007 zu erarbeiten ist.

 

9.    Bestandteil der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen soll ab Schuljahr 2008/09 der Nachweis für die Absicherung der Hortbetreuung pro Schulstandort gem. § 45 SGB VIII sein.

 

10.     Eine Form des Nachweises für  Grundschulen mit Hortbetreuung im Schulhaus sollen gemeinsame Raumprogramme sein. Diese sind mit KIS, Schulverwaltung und den jeweiligen Schulleitungen und Hortträgern  zu erarbeiten, um die Sicherheit bes. für Freie Träger bei der mittelfristigen Planung der bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen für die Hort-Betreuung zu gewährleisten.

 

11.     In Vorbereitung und Durchführung der Sanierungen von Grundschulen sind die Bedarfe für die Hortbetreuung in die Grundsätze der Planungen aufzunehmen.

Das ist durch den KIS zu gewährleisten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3133&TOLFDNR=40096&selfaction=print