06.06.2007 - 3.6 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.
Die Ortsbeiräte
Golm, Eiche, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland und Grube haben der Vorlage
zugestimmt.
Zu den
nachfolgend aufgeführten Änderungen der Ortsbeiräte wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und
Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz die Position der Verwaltung dargelegt;
anschließend werden diese Änderungen zur Abstimmung gestellt.
Der Ortsbeirat
Groß Glienicke hat folgender Änderung zugestimmt:
Der B-Plan Nr.
19, Ehemaliger Schießplatz (Groß Glienicke) rückt von der Priorität 3 in die Priorität 2.
Abstimmung:
Die vom
Ortsbeirat Groß Glienicke beantragte Änderung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Der Ortsbeirat
Uetz-Paaren hat folgenden Änderungen zugestimmt:
„Streichung
der B-Pläne
Nr. 1A
Freizeit- und Sporthotel Potsdam-Land/Naturgolfplatz (Uetz-Paaren) und
Nr. 7 Am Mühlenberg (Uetz-Paaren)
Abstimmung:
Die vom
Ortsbeirat Uetz-Paaren beantragten Änderungen werden
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 5
Ja-Stimmen
und zahlreichen
Stimmenthaltungen.
Der Ortsbeirat
Marquardt hat folgenden Änderungen zugestimmt:
Aus der Liste sind zu streichen:
Nr. 10 Schulstraße
(Marquardt)
Nr. 14 Hotel
am Amselweg (Marquardt)
Nr. 15 Am
Garten (Marquardt) -
Nr. 18 Tankstelle
Am Amselweg (Marquardt)
Abstimmung:
Die vom
Ortsbeirat Marquardt beantragten Änderungen werden
mit 25
Ja-Stimmen angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Entsprechend
der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2)
getroffenen Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche
Bauleitplanung wird für die Jahre 2007 bis 2008 die in Anlage 1 dargestellte
Kurzübersicht über die Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung
beschlossen.
2.
Soweit
Einnahmen aus vertraglich vereinbarten Kostenerstattungen von Verfahrenskosten
bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter vertraglich
gesichert sind, sollen diese dazu genutzt werden, die aus der Beschlussfassung
zu Position 1 resultierenden Kapazitätsengpässe durch den Einsatz von befristet
und zeitlich flexibel einsetzbaren externen Personals zu kompensieren.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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