06.06.2007 - 3.10 Veränderung der Zuordnung von Objekten zum Sond...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Werksausschuss des Kommunalen Immobilienservice (KIS) hat der Vorlage mit folgender Maßgabe zugestimmt:

 

Es ist erforderlich den Gründungsbeschluss vom 01.12.04 dahingehend zu ändern, dass jeweils rückwirkend 7 Objekte aus dem Sondervermögen des KIS wieder dem Finanzvermögen der LHP zugeordnet werden und die 5 Objekte aus dem Finanzvermögen der LHP in das Sondervermögen des KIS überführt werden.

 

Es erhebt sich kein Widerspruch gegen den Vorschlag der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, die  Abstimmung dieser Drucksache einschließlich der vom KIS empfohlenen Maßgabe vorzunehmen. 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2004, DS 04/SVV/0830, hinsichtlich der Zuordnung von Objekten zum Sondervermögen des KIS, wird zum Stichtag 01.1.2005 wie folgt geändert:

 

1.      Die Objekte gemäß Anlage 1 dieser Beschlussvorlage werden nicht dem Anlagevermögen des KIS zugeordnet.

2.      Die Objekte gemäß Anlage 2 dieser Beschlussvorlage werden zusätzlich dem Anlagevermögen des KIS zugeordnet.

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Es ist erforderlich, den Gründungsbeschluss vom 01.12.04 dahingehend zu ändern, dass jeweils rückwirkend 7 Objekte aus dem Sondervermögen des KIS wieder dem Finanzvermögen der LHP zugeordnet werden und die 5 Objekte aus dem Finanzvermögen der LHP in das Sondervermögen des KIS überführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3133&TOLFDNR=40121&selfaction=print