06.06.2007 - 4.17 Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Namens der Fraktion Die Andere erklärt die Stadtverordnete Kirchner, dass sich der Antrag „durch Präsidiumshandeln erledigt hat und für die Antragstellerin eine einheitliche Handlungsweise erkennbar sei“.
Entsprechend den anschließenden Ausführungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller behalte sich das Präsidium vor, für die September-Sitzung einen entsprechenden Beschlussvorschlag einzubringen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen
Voraussetzungen die derzeit gültige Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
das Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen durch die Antragsteller
rechtlich ausschließt.
Falls
ein Zurückziehen nach dem Wortlaut der jetzigen Geschäftsordnung unzulässig
sein sollte, wird der Oberbürgermeister beauftragt, einen abstimmungsfähigen
Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung vorzulegen, um das Zurückziehen
eigener Anträge und Beschlussvorlagen zu ermöglichen.
Das
Prüfergebnis bzw. der Änderungsvorschlag sollen bis zur nächsten Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.