06.06.2007 - 4.17 Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Namens der Fraktion Die Andere erklärt die Stadtverordnete Kirchner, dass sich der Antrag „durch Präsidiumshandeln  erledigt hat  und für die Antragstellerin eine einheitliche Handlungsweise erkennbar sei“.

Entsprechend den anschließenden Ausführungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller behalte sich das Präsidium vor, für die September-Sitzung einen entsprechenden Beschlussvorschlag einzubringen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die derzeit gültige Geschäftsordnung der Stadtverordneten­versammlung das Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen durch die Antragsteller rechtlich ausschließt.

 

Falls ein Zurückziehen nach dem Wortlaut der jetzigen Geschäftsordnung unzulässig sein sollte, wird der Oberbürgermeister beauftragt, einen abstimmungsfähigen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung vorzulegen, um das Zurückziehen eigener Anträge und Beschlussvorlagen zu ermöglichen.

 

Das Prüfergebnis bzw. der Änderungsvorschlag sollen bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

 

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