06.06.2007 - 6.4 Abrechnung Betriebskosten gemäß § 5a EStG

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Krause namens der Fraktion DIE LINKE. PDS eingebracht.

 

Entsprechend den anschließenden Ausführungen des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs sei die

Pro Potsdam GmbH bereits in diesem Sinne tätig geworden.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 03.11.2006 sei die Frage der Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen geprüft und in Abstimmung mit der Finanzverwaltung geregelt worden, dass der Mieter zu bereits vorliegende Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres entsprechende Beträge selbst einschätzen lassen könne.

Die Vorgaben wie beispielsweise Kosten der Gartenpflege, Lohnanteil, Winterdienst  usw. entsprechen   festgelegten Regeln  der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft. Zusätzlich bestätige die Pro Potsdam GmbH  diese entsprechenden Lohnanteile, die bei der Finanzverwaltung geltend gemacht werden können.

Alternativ dazu werde dem Mieter auch aus der Betriebskostenabrechnung für den Veranlagungszeitraum 2007 eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt und für 2007 werde seitens der Pro Potsdam GmbH ein entsprechendes IT-Modul mit der Aufschlüsselung der Betriebskosten nach Lohnanteilen entwickelt.

 

 

Namens der Fraktion DIE LINKE. PDS erklärt der Stadtverordnete Krause, dass sich mit der Aufnahme der Darlegungen des Oberbürgermeisters in die Niederschrift die DS 07/SVV/0405 erledigt hat.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. von der Geschäftsführung der Pro Potsdam GmbH prüfen zu lassen, in welcher Weise die jährlichen Betriebskostenabrechnungen darauf abgestellt werden können, dass sie für die Geltendmachung von Steuerabsetzungen nach § 35a  EStG durch die Mieter als  Abrechnungsgrundlage verwendet werden können,
  2. und, soweit sich dafür eine Möglichkeit ergibt, die Voraussetzungen schaffen zu lassen, dass bei den Betriebskostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume ab dem Jahre 2007 die veränderte Abrechnungsweise eingeführt werden kann.

 

Die Ergebnisse der Prüfung sind der Stadtverordnetenversammlung im September 2007 in Form einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben.

 

 

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