06.06.2007 - 6.5 Blindengerechte Umrüstung von Lichtsignalanlagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird namens der Fraktion DIE LINKE. PDS von der Stadtverordneten
Schulze eingebracht und wie folgt modifiziert:
Die
Stadtverordnetenversammlung ist im September 2007 über die Ergebnisse in einer
Mitteilungsvorlage zu informieren.
In
einem Antrag zur Geschäftsordnung beantragt der Stadtverordnete Dr.
Seidel, Fraktion SPD, die Überweisung
in die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales sowie für Stadtplanung und
Bauen.
In
einem weiteren Geschäftsordnungsantrag schlägt der Stadtverordnete Bretz,
Fraktion CDU, vor, in den o. g.
Ausschüssen den sich noch im Geschäftsgang befindlichen Antrag der Fraktion
CDU, DS 07/SVV/0195, betr.: Blindengerechte Ampelausstattung, in die
Beratung einzubeziehen und sich zu einem gemeinsamen Antrag der
Fraktionen CDU und DIE LINKE. PDS zu verständigen.
Die
Fraktion DIE LINKE. PDS stimmt der Überweisung der DS 07/SVV/0406 in
die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales sowie für Stadtplanung und Bauen
und der vom Stadtverordneten Bretz, Fraktion CDU, vorgeschlagenen
Verfahrensweise zu.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aus der
Bedarfsliste „blindengerechte Ampeln“ vom Dezember 2006 die Objekte feststellen zu lassen, deren
Realisierung am dringlichsten ist
und für die unter Berücksichtigung der Haushaltslage am ehesten die
erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt und unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten am effektivsten eingesetzt werden können.
Bei der Auswahl sollte geprüft werden, ob und für welche Straßenbau- und –erhaltungs-maßnahmen im näheren Umfeld der Ampeln für 2007 bereits Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind und wie sie für behindertengerechte Ampelausrüstungen Verwendung finden können.
Zugleich
ist zu gewährleisten, dass damit in Verbindung stehende Maßnahmen zur
behindertengerechten Gestaltung von Verkehrsflächen ebenfalls durchgeführt
werden können