06.06.2007 - 6.9 Erhalt der Parkplätze in der Yorckstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten
Jäkel namens der Fraktion DIE LINKE. PDS eingebracht.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in
die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umweltschutz und
Landwirtschaft.
Der
Stadtverordnete Jäkel bemerkt anschließend, dass die Antragstellerin mit der
Überweisung einverstanden sei, unter der
Maßgabe, „dass die Maßnahmen so lange ausgesetzt werden, bis die
Beratung in den Ausschüssen erfolgt sei“.
Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz informiert, dass die Ausschreibung laufe und eine Vergabe Ende des Monats und ein Baubeginn Mitte Juli vorgesehen sei, damit die Maßnahme der Umsetzung der Schulwegsicherung zum neuen Schuljahr abgeschlossen werden könne.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 07/SVV/0410 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie
für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft wird
mit 24
Ja-Stimmen angenommen,
bei 18
Nein-Stimmen.
In einer persönlichen
Erklärung äußert der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE. PDS, sein
Befremden über die Darstellung seitens der Beigeordneten für Stadtentwicklung
und Bauen und legt seine Bedenken
zur „Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Verwaltung vor den
Ausschussberatungen“ dar.
Nachdem der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, die Verwaltung anschließend darum gebeten hat, keine Bauaufträge vor Beginn der Maßnahme auszulösen, versichert die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz, vor den Ausschussberatungen keine Aufträge zu vergeben (Baubeginn am 16.07.2007).
Entsprechend
dem Antrag der Fraktion Die Andere ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich
in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.