05.09.2007 - 6.31 Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Stadt...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Sitzungsleitung:

Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich

 

Die Vorlage wird von der Stadtverordneten B. Müller als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Frau B. Müller weist darauf hin, dass der Ältestenrat empfohlen hat, die Punkte 1. und 3. des nachfolgend aufgeführten und den Stadtverordneten schriftlich ausgereichten Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der neuen Stadtverordnetenversammlung zu übergeben, da die Geschäftsordnung grundlegend, nach der neuen Gemeindeordnung überarbeitet werden müsse. 

 

Änderungsantrag:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung vom 2. November 2005 wird wie folgt geändert:

 

1.       In § 13 Abs. 1 wird eingefügt: „... 3 a. Nichtbefassung wegen Unzuständigkeit“

2.       In § 14 Abs. 2 lit. d werden (nur) die Worte „Rücknahme bzw.“ gestrichen.

3.       In § 24 Abs. 3 wird folgender Satz hinzugefügt:

       Bestimmt die Stadtverordnetenversammlung keinen federführenden Ausschuss, kann die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung einem der Ausschüsse, in die die Vorlage überwiesen worden ist, die Federführung übertragen.

 

Während der Einbringung dieses Änderungsantrages (als Änderung der DS 07/SVV/0645)  bemerkt der Stadtverordnete Schüler namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das der Empfehlung des Ältestenrates gefolgt werde. Im Weiteren wird vorgeschlagen, den § 24 nicht einzuführen.

 

 

In der Diskussion weist der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service darauf hin, dass die vorgeschlagene Formulierung eines § 24 a „rechtstechnisch sauber“ lauten müsse:

‚Anträge können bis zur Abstimmung zurückgenommen werden.’  Im Weiteren empfiehlt Herr Exner, im Buchstaben d) die Streichung der Worte „Rücknahme bzw.“.

 

Der o. g. Hinweis und die Empfehlung werden von der Antragstellerin übernommen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis/FDP, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 13 Ja-Stimmen.

 

 

Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt der Stadtverordnete Schüler anschließend, über die beiden Änderungsanträge getrennt abzustimmen (Punkt 2, Streichung der Worte „Rücknahme bzw.“ im § 14 Abs. 2 Buchstabe d) und den Vorschlag, den  § 24 nicht einzuführen).

 

 

Im Ergebnis der Abstimmung der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderung des Punktes 2 wird zunächst eine Stimmenmehrheit festgestellt. Da anschließend Zweifel am Abstimmungsergebnis geäußert werden, wird die Abstimmung gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung wiederholt.

Die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass für die Beschlussfassung eine Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  erforderlich ist.

 

Im Ergebnis der Abstimmung haben sich 21 Stadtverordnete für diese Änderung und 16 Stadtverordnete dagegen ausgesprochen und die beantragte Änderung somit abgelehnt.

 

Da der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließend Zweifel an der erforderlichen Anzahl von 26 Ja-Stimmen geäußert hat, weist die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich darauf hin, dass Änderungen der Geschäftsordnung  gemäß § 45  der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedürfe.

 

Die danach vom Stadtverordneten Schubert, Fraktion SPD, beantragte  Überweisung der DS 07/SVV/0645  in den Ältestenrat wird von der Antragstellerin übernommen.

 

 

 

Gemäß dem Antrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP ist die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der zuletzt geänderten Fassung vom 02. November 2005 wird wie folgt geändert:

 

  1. Im § 14 Abs. 2 wird der Buchstabe „d)“ gestrichen.
  2. Dafür wird ein § 24 a „Rücknahme von Anträgen“ mit folgendem Wortlaut eingefügt:

 

 

Anträge können bis zur Abstimmung zurückgezogen werden. Bei gemeinschaftlichen Anträgen mehrerer Stadtverordneter/Fraktionen müssen alle Antragsteller dem zustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung: