05.09.2007 - 6.31 Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.31
- Zusätze:
- Stadtverordnete B. Müller als Vorsitzende der StVV
- Datum:
- Mi., 05.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Sitzungsleitung:
Stellvertretende
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich
Die Vorlage wird von der Stadtverordneten B. Müller als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Frau B. Müller weist darauf hin, dass der Ältestenrat empfohlen hat, die Punkte 1. und 3. des nachfolgend aufgeführten und den Stadtverordneten schriftlich ausgereichten Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der neuen Stadtverordnetenversammlung zu übergeben, da die Geschäftsordnung grundlegend, nach der neuen Gemeindeordnung überarbeitet werden müsse.
Änderungsantrag:
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Die Geschäftsordnung
der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung vom
2. November 2005 wird wie folgt geändert:
1. In
§ 13 Abs. 1 wird eingefügt: „... 3 a. Nichtbefassung wegen Unzuständigkeit“
2. In
§ 14 Abs. 2 lit. d werden (nur) die Worte „Rücknahme bzw.“ gestrichen.
3. In
§ 24 Abs. 3 wird folgender Satz hinzugefügt:
Bestimmt
die Stadtverordnetenversammlung keinen federführenden Ausschuss, kann die oder
der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung einem der Ausschüsse, in die
die Vorlage überwiesen worden ist, die Federführung übertragen.
Während
der Einbringung dieses Änderungsantrages (als Änderung der DS 07/SVV/0645) bemerkt der Stadtverordnete Schüler
namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das der Empfehlung des Ältestenrates
gefolgt werde. Im Weiteren wird vorgeschlagen, den § 24 nicht einzuführen.
In
der Diskussion weist der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service darauf
hin, dass die vorgeschlagene Formulierung eines § 24 a „rechtstechnisch sauber“
lauten müsse:
‚Anträge
können bis zur Abstimmung zurückgenommen werden.’ Im Weiteren empfiehlt Herr Exner, im
Buchstaben d) die Streichung der Worte „Rücknahme bzw.“.
Der o. g. Hinweis und die Empfehlung werden von der
Antragstellerin übernommen.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis/FDP, beantragt die Überweisung
in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei
13 Ja-Stimmen.
Namens
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt der Stadtverordnete Schüler
anschließend, über die beiden Änderungsanträge getrennt
abzustimmen (Punkt 2, Streichung der Worte „Rücknahme bzw.“ im § 14 Abs. 2
Buchstabe d) und den Vorschlag, den § 24 nicht einzuführen).
Im Ergebnis der Abstimmung der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderung des Punktes 2 wird zunächst eine Stimmenmehrheit festgestellt. Da anschließend Zweifel am Abstimmungsergebnis geäußert werden, wird die Abstimmung gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung wiederholt.
Die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass für die Beschlussfassung eine Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist.
Im
Ergebnis der Abstimmung haben sich 21 Stadtverordnete für diese Änderung
und 16 Stadtverordnete dagegen ausgesprochen und die beantragte Änderung
somit abgelehnt.
Da der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließend Zweifel an der erforderlichen Anzahl von 26 Ja-Stimmen geäußert hat, weist die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich darauf hin, dass Änderungen der Geschäftsordnung gemäß § 45 der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedürfe.
Die
danach vom Stadtverordneten Schubert, Fraktion SPD, beantragte Überweisung der DS 07/SVV/0645 in den Ältestenrat wird von der
Antragstellerin übernommen.
Gemäß
dem Antrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP ist die Behandlung dieses
Tagesordnungspunktes wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche
Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
in der zuletzt geänderten Fassung vom 02. November 2005 wird wie folgt
geändert:
- Im § 14 Abs. 2 wird der
Buchstabe „d)“ gestrichen.
- Dafür wird ein § 24 a
„Rücknahme von Anträgen“ mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Anträge
können bis zur Abstimmung zurückgezogen werden. Bei gemeinschaftlichen Anträgen
mehrerer Stadtverordneter/Fraktionen müssen alle Antragsteller dem zustimmen.