05.09.2007 - 6.2 Bildung eines Zeitweiligen Ausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 05.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Namens
der Fraktion Die Andere wird die Vorlage von der Stadtverordneten Kirchner
eingebracht.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den
Beschlusstext um einen 4.
Anstrich wie folgt zu ergänzen:
-
Umwelt- und Denkmalschutzbelange im Baugenehmigungsverfahren.
Diese
Ergänzung wird von der Antragstellerin übernommen.
In
den anschließenden Ausführungen des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und
Service Herrn Exner zu Zweck- und Rechtmäßigkeitsgesichtspunkten weist er auf
ein in der Gemeindeordnung geregeltes sehr breites Zuständigkeitsfeld der
Stadtverordnetenversammlung hin. So gebe es beispielsweise lt. Kommunalrecht
keinen Untersuchungsausschuss; darüber hinaus habe der Gesetzgeber im § 63 der
Gemeindeordnung ausschließliche Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters
festgeschrieben. Im Übrigen äußert
Herr Exner Bedenken, ob man als ehrenamtliches Gremium in der Lage sei,
ein Bauantrags- und
–genehmigungsverfahren prüfen und
beurteilen zu können.
Redaktioneller
Hinweis:
Der
Stadtverordnete Arndt, Fraktion BürgerBündnis/FDP weist darauf hin, dass es in
der 1. Zeile des Beschlusstextes heißen müsse: § 38 (2) der Geschäftsordnung
...
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gem.
§ 32 (2) der Geschäftsordnung der StVV wird ein
Zeitweiliger
Ausschuss zur Untersuchung der Bearbeitung von Bauanträgen in der
Stadtverwaltung Potsdam gebildet.
Er
besteht aus 12 Mitgliedern und tagt in der Regel nichtöffentlich.
Der
zeitweilige Ausschuss soll überprüfen
-
ob bei
der Bearbeitung von Bauanträgen geltendes Recht korrekt angewandt wurde
-
einzelne
Bauherren unsachgemäß bevorzugt oder benachteiligt wurden
-
welche
personellen und strukturellen Ursachen evtl. Fehlentwicklungen haben.
Die
Ergebnisse fasst der Ausschuss in einem Prüfbericht zusammen, der dem
Oberbürgermeister und den Stadtverordneten spätestens bis zum 01.02.2007 zu
übergeben ist.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle für die Arbeit des Ausschusses
erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.