05.09.2007 - 6.2 Bildung eines Zeitweiligen Ausschusses

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Namens der Fraktion Die Andere wird die Vorlage von der Stadtverordneten Kirchner eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Beschlusstext  um einen 4. Anstrich wie folgt zu ergänzen:

- Umwelt- und Denkmalschutzbelange im Baugenehmigungsverfahren.

 

Diese Ergänzung wird von der Antragstellerin übernommen.

 

 

In den anschließenden Ausführungen des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner zu Zweck- und Rechtmäßigkeitsgesichtspunkten weist er auf ein in der Gemeindeordnung geregeltes sehr breites Zuständigkeitsfeld der Stadtverordnetenversammlung hin. So gebe es beispielsweise lt. Kommunalrecht keinen Untersuchungsausschuss; darüber hinaus habe der Gesetzgeber im § 63 der Gemeindeordnung ausschließliche Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters festgeschrieben.  Im Übrigen äußert Herr Exner Bedenken, ob man als ehrenamtliches Gremium in der Lage sei, ein  Bauantrags- und –genehmigungsverfahren  prüfen und beurteilen zu können. 

 

 

Redaktioneller Hinweis:

Der Stadtverordnete Arndt, Fraktion BürgerBündnis/FDP weist darauf hin, dass es in der 1. Zeile des Beschlusstextes heißen müsse: § 38 (2) der Geschäftsordnung ...

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gem. § 32 (2) der Geschäftsordnung der StVV wird ein

 

Zeitweiliger Ausschuss zur Untersuchung der Bearbeitung von Bauanträgen in der Stadtverwaltung Potsdam gebildet.

 

Er besteht aus 12 Mitgliedern und tagt in der Regel nichtöffentlich.

 

Der zeitweilige Ausschuss soll überprüfen

 

-          ob bei der Bearbeitung von Bauanträgen geltendes Recht korrekt angewandt wurde

-          einzelne Bauherren unsachgemäß bevorzugt oder benachteiligt wurden

-          welche personellen und strukturellen Ursachen evtl. Fehlentwicklungen haben.

 

Die Ergebnisse fasst der Ausschuss in einem Prüfbericht zusammen, der dem Oberbürgermeister und den Stadtverordneten spätestens bis zum 01.02.2007 zu übergeben ist.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle für die Arbeit des Ausschusses erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 7 Ja-Stimmen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3134&TOLFDNR=41219&selfaction=print