05.09.2007 - 6.29 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.29
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 05.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie
in den Ortsbeirat Golm.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 07/’SVV/0641 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den
Ortsbeirat Golm wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm“ ist
gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für
die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im
wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des
Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben
den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten
des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung
von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse
Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
156,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
19,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
19,5 kB
|